Religiöse Vielfalt

Das Ausüben einer Religion ist ein wesentlicher Bestandteil der freien Persönlichkeitsentfaltung. Zum freien Kultur- und Geistesleben gehört – neben Bildung, Kunst und Wissenschaft – auch die freie Religionsausübung. Das Wirtschaftsleben kann Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen, die für ein religiöses Leben gewünscht werden. Doch darf eine Religionsgemeinschaft keine grundsätzlichen Einschränkungen für das Wirtschaftsleben treffen. Die Rahmenbedingungen einer Gesellschaft werden im Rechtsleben festgelegt – und der Mensch als Gleicher unter Gleichen behandelt (im Sinne von Grundrechten und -pflichten).
Diese Rahmenbedingungen müssen eine freie Religionsausübung ermöglichen, 

 

wie sie insgesamt eine freie Entfaltung der Persönlichkeit im Kultur- und Geistesleben ermöglichen sollen. 

Hierdurch entsteht die interessante Herausforderung, dass Religionen als NGOs ihre Anliegen grundsätzlich in einer Gesellschaft vertreten können, dass jedoch Religion als ein Kriterium zur Bildung von politischen Parteien die Religionsfreiheit stark einschränken kann. Parteien können den Menschen besonders dann dienen, wenn sie kulturelle Vielfalt fördern und sich auf Sachfragen fokussieren, die wirklich in den Bereich des Rechtslebens fallen. Eine multikulturelle Gesellschaft ist für mehr als eine Religion da und will gerade nicht religiöse Parteienbildung fördern.

Im Umkehrschluss kann der Staat natürlich auch nicht für eine Religion Kirchensteuern einsammeln und für andere nicht. Das ist wiederum eine Form der Ungleichbehandlung. Daher ist eine Abschaffung der Kirchensteuer als eine wichtige Entkopplung von Staat und Kirche zu sehen. Der Einsatz für die freie Ausübung anderer Religionen ist erforderlich. Niemand soll sich durch die Ausübung einer Religion als nicht willkommen erleben.