Den Bürgern eines Staates ist es überlassen, die genauere Ausgestaltung der Verfassung und darauf bauend die methodische Art und Weise der Gesetzgebung selbst festzulegen. Eine Mischform aus Parlament und Direktdemokratie wird realistisch sein.
Besonders wichtige Aspekte sollen stets ein obligatorisches Referendum (Volk und Parlament stimmen gemeinsam ab) bzw. mindestens Zwei-Drittel-Mehrheiten der Abgeordneten erfordern. Unabhängig hiervon muss die spätere Verfassung Regelungen enthalten, die sowohl direkte Abstimmungen durch das Volk als auch indirekte Abstimmungen durch das Parlament auf allgemeinmenschliche Gebiete begrenzt.
Informieren Sie sich zu den Positionen zum Art. 146 GG, der die Ablösung des Grundgesetzes bestimmt, sobald das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt.