Gewaltenteilung - Einschränkung staatlicher Gewalt

Der demokratische Staat möge die Menschen schützen und ihnen Raum zur Entwicklung geben. Andererseits sollen die Menschen auch vor missbräuchlicher Gewaltanwendung des Staates geschützt werden. Ein Mittel dazu ist die von Montesquieu weiterentwickelte Gewaltenteilung in Rechtsprechung – Gesetzgebung – vollziehende Gewalt.

Die historisch entwickelte Gewaltenteilung soll eine Weiterentwicklung erfahren: Die alte, gefühlte Über-/Unterordnung zwischen Staat und Bürger, wie einst in der Monarchie, soll einem neuen Bewusstsein Platz machen, dass die Menschen ihre Angelegenheiten als einander Gleiche selbst verwalten.

Die alte Gewaltenteilung wird zur neuen Aufgabengliederung: einerseits zwischen den drei Teilsystemen Kultur- und Geistesleben, Rechts- und Wirtschaftsleben wie andererseits auch im Rechtssystem selbst. Mit dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabengliederung wird die Schutzaufgabe der historischen Gewaltenteilung sinnvoll weiterentwickelt.