Parteien-Demokratie in Mandate-Demokratie verwandeln

Seit dem Debakel der Landtagswahlen in Thüringen stellen sich viele Fragen. Sind unsere Volksvertreter wirklich die Vertreter des Volkes, also unsere Vertreter? Oder handeln sie aus machtpolitischem Kalkül? Warum müssen die Vertreter des Volkes sich in Parteien zusammenfinden? Sind nicht im Bundestag die Entscheidungen auf sachlicher und kompetenter Ebene zu treffen? Dafür bedarf es keiner Parteien. Parteiprogramme, die von niemandem eingehalten werden, sind Schall und Rauch und hohle Versprechungen.

Außerdem vertreten die Abgeordneten (also die Mitglieder des Bundestages) nach Art. 38 GG das Volk und sind in ihren Entscheidungen ihrem Gewissen unterworfen – und nicht den Parteien. Der Fraktionszwang unterminiert ihre Gewissensfreiheit und beschneidet die individuelle Freiheit der Abgeordneten. Spendenaffären rund um die Parteienfinanzierung haben in der Vergangenheit (Flick, Kohl) gezeigt, wie korrupt und anfällig ein solches System sein kann und welche Gefahren dadurch für das Volk entstehen können.

Bundestag und Bundesrat mögen ein Gesetz zur Neufassung der Abgeordnetendemokratie erlassen und verabschieden, das zur Eingrenzung des Einflusses der Parteien führen möge.

Informieren Sie sich über die Beeinträchtigung der Gewaltenteilung durch die Parteien und fordern Sie die dauerhafte Beschränkung der Macht der Parteien im Rahmen einer Verfassungsänderung bzw. durch neue oder durch Abänderung bestehender Gesetze.