Politische Willensbildung - Parteien - freies Mandat

Parteien wirken heute nicht nur an der politischen Willensbildung mit, sie beherrschen sie. Die Gewaltenteilung als Aufgabenteilung innerhalb des Rechtssystems wird durch die Parteien und Lobbyisten zunehmend unterlaufen. Aber auch im Wirtschaftsleben, Geistesleben sowie in den Medien haben sich die „Parteisoldaten“ an den entscheidenden Schalthebeln postiert. Diese schleichende Machtkonzentration allein begründet eine verstärkte funktionale Aufgabenteilung sowohl innerhalb des Staates als auch über die Staatsebene hinaus. Dies wird die bestehende Macht der Parteien einschränken oder unterbinden. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass sich Parteien gründen.

Sie fungieren in Zukunft im Hintergrund. Im Vordergrund stehen Bürger, Parlamentarier und das Parlament. Die Bürger und Wähler verlassen sich zunehmend weniger auf phrasenhafte Wahlversprechen, die zumeist in der folgenden Legislaturperiode nicht von den Parteivertretern umgesetzt werden. Auf den parteigebundenen Abgeordneten im Parlament lastet der Druck der Parteien. Das hat dazu geführt, dass sich die Grenze zwischen zulässiger Fraktionsdisziplin und unzulässigem Fraktionszwang immer mehr verwischt hat. Das freie Mandat aus Art. 38 GG, wonach der einzelne Abgeordnete weisungsfrei und seinem Gewissen verpflichtet ist, wird zur Farce, d.h. wird faktisch zu einem imperativen Mandat.

Die Gesetzgebung sollte darauf hinwirken, dass Entscheidungen nur noch auf Mündigkeit und Gewissen beruhen; nicht mehr zulässig sind Fraktionsentscheidungen und der damit verbundene unbotmäßige Druck auf die Abgeordneten.

Wenden Sie sich gegen die Spaltung der Gesellschaft in links und rechts, in konservativ und progressiv. Treten Sie für Sachpolitik ein, indem Sie den Einfluss der Parteien im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Aufgabenteilung zurückdrängen und freie Gewissensentscheidungen für jede Rechtsfrage auf allen föderalen Ebenen ermöglichen.