Das Volk hat das alleinige Recht, sich eine Verfassung zu geben, diese zu ändern oder kann dem Parlament ein Mandat zur Änderung erteilen. Vor allem grundlegenden Entscheidungen außenpolitischer und militärischer Art sollte das Volk in einer Verfassung langfristig selbst festlegen oder per Volksentscheid selbst bestimmen (s.o. zu Staatsform – Direkte oder/und indirekte Demokratie, Art. 146 GG).
Verbot der Produktion bestimmter Waffen (Landminen, Kernwaffen)
Verbot von Waffenexporten
Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Ausland
Austritt aus der NATO
Verbot des Einsatzes der Bundeswehr für Angriffskriege