eigentum - Geistig und individuell

Jedes Eigentumsrecht steht in einem Spannungsfeld zwischen Einzel- und Allgemeinwohlinteresse. Im westlichen Liberalismus hat das römisch-rechtliche Privateigentum zu einer starken Betonung der Einzelinteressen geführt. Das System des sozialistischen Staatseigentums war historisch gesehen nicht erfolgreich.

In einer Übergangszeit verfallen alle Rechte an geistigem Eigentum nach spätestens 30 Jahren. Diese Werke werden dann Allgemeingut. Langfristig gibt es keinen Patentschutz im herkömmlichen Sinne mehr. Erfindungen mögen der Allgemeinheit dienen. Alle persönlichen Fähigkeiten, die bei umfassender Betrachtung gesamtgesellschaftlich ermöglicht wurden, fließen so als „Früchte“ wieder in die Gesellschaft zurück.

Ziel eines neuen Eigentumsrechts sollte es sein, die Fähigkeiten der Menschen und die Produktionsmittel so zusammenzubringen, dass die natürliche Zusammengehörigkeit zwischen beiden, insbesondere die freie Einzelinitiative und das Verantwortungsgefühl, erhalten bleiben. Nach einem Überleitungsprozess tritt ein vorübergehendes Nutzungsrecht an die Stelle des bisherigen Eigentums. 

Privates Eigentum sollte jeder Mensch auch in Zukunft für sein engeres, nicht berufliches Lebensumfeld haben. Dies kann gekauft, verkauft und bedingt vererbt werden. Der Übergang zum produktiven Nutzungseigentum, also zu allem für berufliche, produktive Zwecke verwendeten Eigentum, ist fließend.