Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

durch die Wirtschaft bezeichnet. Dabei versuchen große Unternehmen oder auch Verbände ganzer Wirtschaftsbranchen ihre besonderen Interessen bei der Gesetzgebung bzw. der ministeriellen Ausführung unterzubringen. 

Das freie Mandat der Abgeordneten im Parlament, wird also nicht allein durch die Partei- bzw. Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Auch die Teilinteressen der Wirtschaft gewinnen in der Parlamentsarbeit immer größeren Raum.

Erst die konsequente Gliederung in Rechtssystem und Wirtschaftssystem wird dazu führen, dass die Organe der Legislative (Parlament und Volk) sich allein mit Fragen befassen, die jeder Mensch beurteilen kann. 

Daher dürfen keine Fragen, die besonderen Fach- und Sachverstand und berufliche Erfahrung benötigen, in der Rechtssphäre entschieden werden.

Mit diesem Grundsatz wird dem heutigen, wachsenden Wirtschaftslobbyismus seine Grundlage entzogen bzw. er muss sich folgerichtig mit seinen ggf. berechtigten Anliegen an die Organe des Wirtschaftslebens wenden. Inzwischen wird vom Lobbyismus als der 5. Gewalt im Staat gesprochen. Wie bei den Medien als 4. Gewalt wird auch beim Lobbyismus deutlich, dass eine Weiterentwicklung der Gewaltenteilung über den engen Bereich des Rechtssystem hinaus notwendig ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus