Derzeit sind 709 Mitglieder im Bundestag (MdB). Die hohe Zahl resultiert vor allem aus Überhangmandaten. Regulär sind 598 für den Bundestag vorgesehen. 111 sind ausgleichende Überhangmandate. Die Reduzierung hat Vorbild-Charakter, so dass die Länderparlamente ebenfalls nach Reduzierung streben werden. Die Einsparung in 3-stelliger Millionenhöhe kann in Grundlagenforschung und Bildung investiert werden.
Der Bundestag hat 598 Sitze. Nach der letzten Wahl im Sept. 2017 ergaben sich 111 Überhang- und Ausgleichsmandate und eine Gesamtgröße von nunmehr 709 Sitzen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, was Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich zieht.
Die Ausgleichsmandate sind die Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2013 und dienen der Wahrung der Relationen der Parteisitze im Parlament nach der Verhältniswahl.
Der Bundestag konnte sich 2020 nicht einigen, eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen. Da die Fristen für die nächste Wahl 2021 bereits verstrichen sind, bleibt diese Situation bei der nächsten Wahl bestehen; darüber hinaus könnte wegen Veränderungen der Wahlkreise (Bevölkerungszuwachs etc.) die Zahl der Mitglieder auf über 800 Abgeordnete anwachsen.[1]
[1]https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-bundeswahlgesetz-703950
Bundestag und Bundesrat mögen beschließen, dass die derzeitige Größe von 598 Sitzen begrenzt und nach einer Aufgabenreduzierung auf z.B. 300 Sitze festgesetzt wird.
Weiterhin soll der Bundestag einen Entwurf für eine Wahlrechtsänderung für das geltende Prinzip der personalisierten Verhältniswahl ausarbeiten, so dass die Direktwahl gestärkt und die Verhältniswahl geschwächt wird. Wahlkreissieger sollen danach auf jeden Fall in den Bundestag eingehen, dafür werden den Parteien keine Überhangmandate mehr zugestanden (womit auch die Ausgleichsmandate entfallen).
Zukünftige Abgeordnete können mehrjährige praktische Fachkompetenzen nachweisen.
Zweitstimmen verlieren damit an Bedeutung, weil sich die Relationen der Zweitstimmen für eine Partei und die der Sitze dieser Parteien im Bundestag damit nicht mehr automatisch ergeben.
Auch das Gutachter- und Ausschusswesen wird in starkem Maße zu vermindern sein. Spezielle Fragen aus dem Kultur- und Bildungswesen und der heutigen Wirtschaftspolitik können in die Selbstverwaltung der entsprechenden Gebiete (Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben) übergeleitet werden. Externer Sachverstand wird in vermindertem Maße innerhalb des Parlamentes als auch bei Volksentscheiden hinzuzuziehen sein, wie bei Fragen der Vermögensverteilung und Besteuerung, Grundsicherung oder beim Gesundheitsschutz.
Langfristig soll die Macht der Parteien, die sich ja auch in der Priorität der Verhältniswahl ausdrückt, geschwächt und das freie Mandat gestärkt werden. Immer mehr werden dann auch allgemeinwohlorientierte Politiker über die Direktwahl in den Bundestag einziehen.
Dreh- und Angelpunkt zukünftiger Parlamentsarbeit sollte das (nur dem eigenen Gewissen unterworfene) freie Mandat sein, wodurch einer Sachpolitik Priorität verliehen wird. Die Parteien sollten übergangsweise weniger, langfristig überhaupt keine Macht mehr im Parlament haben. Folgerichtig sollte die Direktwahl gegenüber der Verhältniswahl übergangsweise Stärkung erfahren, langfristig alleiniges Prinzip werden.
Beteiligen Sie sich an der Forderung einer Aufgabenverschlankung und damit begründbarer Verkleinerung des Bundestags.