Grund und Boden, Rohstoffe, Gewässer ...

Auch der Boden, die gesamte Oberfläche der Erde, Gewässer, Meere, Luftraum, Rohstoffe, die gesamte Biosphäre und Natur sind nicht (ver-)käuflich oder vererbbar. Dies haben Urvölker wie die Hopi Indianer längst erkannt. Grund, Boden und die Natur sind Allgemeingüter.

Durch die Kapitalisierung von Grund und Boden entsteht gefesseltes oder gebundenes Vermögen – sozusagen ein weiterer Scheinwert wie das als Ware behandelte Vermögen. Das bedeutet nicht, dass wir Grund und Boden nicht einen betriebswirtschaftlichen Wert geben können. Die darauf angewendete Arbeit ist das Wertschaffende. Es besteht volkswirtschaftlich im Grunde kein Unterschied, ob wir Geld ausgeben, das einer willkürlichen Geldvermehrung entstammt, oder ob ich dem Grund und Boden Vermögenswert verleihe. In beiden Fällen erschaffen wir Scheinwerte. Diese sind nicht durch reale wirtschaftliche Tätigkeiten hinterlegt. Durch solcherlei Geldvermehrung werden die Preise nach oben getrieben. Das Vermögen sucht sich einen Ort wie den Boden, um sich dort zu manifestieren. Eine neue Bilanzierungsform wie die der Wertebilanz dokumentiert nur noch die Nutzung und den Erhalt, die Abnutzung dieses Vermögenswertes.

Im Gedanken des Erbbaupacht Vertrags kommt dieses Prinzip zum Ausdruck, – nur, dass es sich um ein verstecktes Eigentumsprinzip handelt. Der Eigentümer bleibt eben der Eigentümer. Der Spekulation mit Grund und Boden und den daraus überteuerten Immobilien und Mietkosten könnte so Einhalt geboten werden. Dienstleistungen rund um den Grund und Boden würde nicht wertmehrend sein. Sie sind als reine Ausgaben zu verbuchen. Preise für Grund und Boden steigen, wenn der Zins niedriger ist. Niedrige Zinsen haben ebenfalls zur Folge, dass eigentlich wertvollere Waren billiger hergestellt werden können.Grund und Boden bedarf einer sozial gerechten Nutzung und Pflege und darf nicht egoistischen Interessen anheimfallen. Kriminell erscheint uns der nur noch in Deutschland erlaubte Erwerb von Immobilien mit Bargeld: Dadurch fließt illegitim erworbenes Geld in Immobilien und befeuert deren Preise. Die Planungshoheit der Gemeinden für die Nutzung von Grundstücken schätzen wir als Instrument, Interessen der Bürger zu realisieren.
Wir fordern, dass Spekulation und private Profitmaximierung mit Immobilien verhindert wird:

Im Unterschied zum menschlich vermehrbaren, überwiegend beweglichen Eigentum ist Grund und Boden nicht durch den Menschen vermehrbar. Das Nutzungsrecht für den Boden folgt automatisch dem Eigentum bzw. dem Nutzungsrecht der darauf befindlichen Bebauungen, z.B. Betriebsstätten als Nutzungseigentum (siehe auch www.gemeingutBoden.ch). Das Rechtsleben überwacht den rechtmäßigen Übergang vom einen zum anderen Nutzer.

Mit Grund und Boden nicht spekulieren

 

Wertsteigerungen durch Erweiterungen der Nutzung müssen, wenn sie nicht unterbunden werden, dem Staat zufallen.


Der Erwerb von Grund und Boden mit Bargeld muss (weil er der Geldwäsche aus illegalen Geschäften dient) strikt verboten werden.

Grundstücke, die von Kommunen erschlossen und von Besitzern nicht entsprechend genutzt werden, müssen entsprechend hoch besteuert werden. So werden Anreize für die Besitzer geschaffen, damit sie nicht über Jahre brach liegen.

Das Erbbaurecht verschafft zwar im Übergang Linderung. Langfristig jedoch wird eine rechtliche Neufassung des Eigentums im Sinne eines Verantwortungs-, Treuhand- bzw. Nutzungseigentums notwendig sein. Dies hat zur Folge, dass grundlegend neue Rechtsbegriffe in allen Gesetzeswerken eingeführt werden müssen.

* Herrmannstorfer, U.: Scheinmarktwirtschaft, Kapitel: Die Unverkäuflichkeit von Grund und Boden