Privatisierung

Die bisherige (Teil)-Privatisierung von ehemaligem Staatsunternehmens- oder Gemeindeeigentum – Bahn, Telekom, Wasserwerke, Krankenhäuser und anderen kommunalen Einrichtungen – blieb nicht ohne negative Folgen für die Bürger und das Allgemeinwesen. In dieser Weise darf es nicht weitergehen.

Es ist klar zu trennen zwischen der Infrastruktur – Schienen, Straßen, Leitungen, Grund und Boden – und dem Betrieb und der Dienstleistung „Versorgung“ für die Bürger. Preise und Verfügbarkeit dürfen nicht unter dem Diktat der Profitmaximierung verfallen. Die Infrastruktur darf nicht der Willkürlichkeit von Investoren oder eigennützig agierenden Unternehmen überlassen werden.

An dieser Stelle werden übergangsweise klare Grenzen für die Besitzverhältnisse und die damit verbundene Nutzung durch den Staat benötigt. Die Veränderung ist nur durch Gesetze zu regeln, welche die Allgemeinheit schützen und die Gleichberechtigung im Zugang zur Versorgung sicherstellen.