Gemeinschaft beteiligen an Vererbung von Vermögen

Große Vermögen entstehen in der Regel nur dadurch, dass viele Menschen, oft über Generationen, zusammengearbeitet haben. Der Mehrwert jedoch kommt nur Wenigen zugute.

Langfristig sollte das Erbrecht nach den Ideen der Dreigliederung auf die Volljährigkeit der Kinder bzw. die Lebenszeit des Partners begrenzt sein. Letzten Nutzern steht das Recht zu, einen Nachfolger für Produktivvermögen zu bestimmen.

Sofern sie dies nicht erreichen können, wird ein sachkundiges Gremium aus dem Kultur- und Geistesleben einen Nachfolger bestimmen. Dem Rechtsstaat kommt dabei nur die Aufgabe zu, die Abläufe auf Rechtmäßigkeit zu überwachen.

Wir akzeptieren übergangsweise Vermögenssteuern, fordern jedoch, dass

die Vererbung von Vermögen in Millionen- und Milliardenhöhen deutlich progressiver besteuert wird;

Vermögen ohne Erben nicht teilweise Banken, sondern ausnahmslos dem Staat zufallen.