Freiraum für gemeinnütziges Wirtschaften

Wir engagieren uns in Initiativen und schätzen bewährte Rechtsstrukturen, die vor allem auch die Anerkennung gemeinnütziger Zwecke umfassen (Stiftung, Eingetragener Verein, Genossenschaft, eGmbH, GmbH. und Aktiengesellschaft).

Wir bedauern, dass Unternehmen als GmbH und AG gesetzlich gezwungen sind, Gewinne zu erwirtschaften und dass deren Geschäftsführer bzw. Vorstände sich strafbar machen, wenn sie Aktivitäten zum Allgemeinwohl ausführen (“Veruntreuung“).

Wir wünschen uns gesetzliche Regelungen, die dies ausdrücklich zulassen, ja sogar fördern: Damit wird die im Grundgesetz (GG) verankerte Allgemeinwohlverpflichtung der Wirtschaft zumindest teilweise in eine gesetzliche Regelung übergeführt.