Unternehmensgewinne und Einkommen

Wir beanspruchen in der Zusammenarbeit mit anderen jeweils nur denjenigen Teil der gemeinsamen Erlöse, der uns nach Gesetzen und Vereinbarungen zusteht.

Wir treten dafür ein, dass entstehende Verluste solidarisch getragen werden und dass Überschüsse der Gemeinschaft zugutekommen und Organisationen zur Weiter-entwicklung unserer sozialen, kulturellen und ökologischen Lebensbedingungen einen Anteil bekommen.

Die aktuelle Praxis in Wirtschaftsunternehmen zeigt, dass aus dem Geschäftsbetrieb entstehende Verluste weitgehend von den Mitarbeitenden getragen werden, indem ihnen Kurzarbeit, Lohnkürzungen oder Entlassungen aufgebürdet werden. Im Gegensatz dazu werden „Gewinne“ in der Regel den Kapitalgebern ausgeschüttet, obwohl „Gewinne“ offensichtlich weitgehend den Mitarbeitenden zu verdanken sind. Wir erwarten daher gesetzliche Regelungen, wie mit „Gewinnen“ zukünftig verfahren wird. Vor allem soll geregelt werden, welche Anteile den Mitarbeitenden zugutekommen müssen.