Schaffen wir zu viele Regeln und Standards?

Ein Beispiel einer Überregulierung: Wie viel Her(t)z braucht ein Kammerton?

Der heutige Kammerton wurde 1939 durch die internationale Organisation für Normierung auf 440 Hz festgelegt. Französische Musiker beklagten sich in einem Protokoll vom 19.6.1950 (Academie des Sciences) über diese Änderung, die laut Protokoll von der Instrumenten-Industrie in die Wege geleitet worden war, ohne sich mit Musikern abzusprechen. 1971 bestätigte der Europarat (!) die Normhöhe. (Magnus Schlichtig stellte 2010 einen Antrag zur Berichtigung der Kammerton-Normempfehlung. Der damalige Leiter der zuständigen Abteilung der DIN teilte mit: „Eigentlich verstehen wir davon nichts, wir sind Akustiker.“

Der Antrag, den Kammerton auf 432 Hz anzupassen, wurde abgelehnt.

Im selbstverwalteten Kultur- und Geistesleben wird die Auseinandersetzung mit dem Ur-Kammerton wieder aufgenommen werden können. Viele Frequenzen sind in der Vergangenheit als Kammerton verwendet worden und jede Stimmung hat ihre Wirkung. Der Ur-Kammerton steht im Reigen der “Reinen Harmonien”, also mit den “Sphärenharmonien” in Verbindung.

Nach der Idee der sozialen Dreigliederung kann die Kammertonhöhe weder von der Instrumentenindustrie noch von der Politik geregelt werden.

Weiterführende Informationen hier.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kammerton

http://www.magnus-schlichtig.de/geigenakademie/texte/Video.html

Dies sollte einzig durch Musiker sowie Therapeuten, Ärzte, Mathematiker und Astronomen geschehen. Die Kammertonhöhe kann neben den spezifisch musikalischen Aspekten auch Auswirkungen auf Lernfähigkeit und Gesundheit haben.