Rudolf Steiner — der Begründer der Sozialen Dreigliederung
Rudolf Steiner — der Begründer der Sozialen Dreigliederung Ideengeber der Sozialen Dreigliederung Die Idee, dass eine gesunde Gesellschaft aus drei …
Gleichheit · Staats- & Rechtsleben
Gleichheit ist das Grundprinzip des Rechtslebens — nicht Uniformität, sondern Gleichheit vor dem Gesetz und in den Grundrechten. Jeder Mensch ist gleichwertig. Das steht im Grundgesetz. In der Praxis ist die Gleichheit vor dem Gesetz von Ressourcen abhängig: Wer sich bessere Anwälte leisten kann, hat bessere Chancen vor Gericht. Wer Netzwerke hat, navigiert Bürokratie leichter.
Formale Gleichheit ohne materielle Grundlage ist leer. Eine Gesellschaft, die Gleichheit ernst nimmt, muss sicherstellen, dass alle Menschen tatsächlich gleich Zugang zu Recht, Bildung und politischer Teilhabe haben.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes — Beratungsstelle mit begrenzten Ressourcen, aber wichtiger Funktion. Zeigt, wo Diskriminierung strukturell ist und wo individuelle Rechtsverstöße beginnen.
Legal Aid in England und Wales — Trotz massiver Kürzungen ein Modell dafür, wie staatlich finanzierter Rechtszugang organisiert werden kann.
Verfassungsbeschwerde Karlsruhe — Das deutsche Verfassungsgericht ist international angesehen als Institution der Gleichheitssicherung. Bürger können direkt klagen — ein wichtiges Instrument.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes — antidiskriminierungsstelle.de
EGMR — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte — echr.coe.int
Amnesty International — amnesty.de
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