Gleichheit · Staats- & Rechtsleben
Gleichheit
A. Aktuelle Lage
Gleichheit ist das Grundprinzip des Rechtslebens — nicht Uniformität, sondern Gleichheit vor dem Gesetz und in den Grundrechten. Jeder Mensch ist gleichwertig. Das steht im Grundgesetz. In der Praxis ist die Gleichheit vor dem Gesetz von Ressourcen abhängig: Wer sich bessere Anwälte leisten kann, hat bessere Chancen vor Gericht. Wer Netzwerke hat, navigiert Bürokratie leichter.
Formale Gleichheit ohne materielle Grundlage ist leer. Eine Gesellschaft, die Gleichheit ernst nimmt, muss sicherstellen, dass alle Menschen tatsächlich gleich Zugang zu Recht, Bildung und politischer Teilhabe haben.
B. Lösungsansätze
- Prozesskostenhilfe ausbauen — Wer sich kein Verfahren leisten kann, hat faktisch kein Recht. Prozesskostenhilfe muss niedrigschwelliger und großzügiger sein.
- Antidiskriminierungsrecht stärken — Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist lückenhaft. Diskriminierung bei Wohnung, Arbeit und öffentlichen Leistungen muss einfacher klagbar sein.
- Gleichheit als Verfassungsauftrag ernst nehmen — Artikel 3 GG verbietet Diskriminierung und verpflichtet den Staat zur Gleichstellung. Diese Verpflichtung ist aktiv, nicht passiv: der Staat muss Ungleichheit aktiv abbauen, nicht nur keine neue schaffen.
C. Praktische Beispiele
Antidiskriminierungsstelle des Bundes — Beratungsstelle mit begrenzten Ressourcen, aber wichtiger Funktion. Zeigt, wo Diskriminierung strukturell ist und wo individuelle Rechtsverstöße beginnen.
Legal Aid in England und Wales — Trotz massiver Kürzungen ein Modell dafür, wie staatlich finanzierter Rechtszugang organisiert werden kann.
Verfassungsbeschwerde Karlsruhe — Das deutsche Verfassungsgericht ist international angesehen als Institution der Gleichheitssicherung. Bürger können direkt klagen — ein wichtiges Instrument.
D. Orte & Initiativen
Antidiskriminierungsstelle des Bundes — antidiskriminierungsstelle.de
EGMR — Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte — echr.coe.int
Amnesty International — amnesty.de