FÜR EIN GERECHTES, AUF GLEICHHEIT BASIERENDEN RECHTSSYSTEM

Im Rahmen eines sozialen Organismus erfüllt das Rechtsleben eine vermittelnde, ausgleichende Aufgabe. Dazu gehört auch, dem Kultur- und Geistes- wie dem Wirtschaftsleben einen klaren, nachvollziehbaren Rahmen zu geben. Eine auf Gerechtigkeit beruhende Rechtsordnung wird den gesamten sozialen Organismus stets neu festigen.

Die verschiedenen Interessen und immer neu aufkeimenden, sich ausbreitenden Lebensimpulse werden harmonisiert. Diese Harmonisierung ist nicht nur durch die Veränderung der allgemeinen Verhältnisse, sondern auch von jedem Einzelnen in unseren sozialen Begegnungen zu leisten.

In einem gesunden Verhältnis von Kultur- und Geistesleben und Rechtssphäre gewährleistet der Staat den Menschen einen freien Raum zur persönlichen Entwicklung.

Allen menschlichen und gesellschaftlichen Strömungen gegenüber verhält sich der Staat neutral, soweit diese nicht Rechtsvorschriften verletzen.

Das Staatswesen baut in Zukunft auf Einfachheit, Klarheit und Effizienz auf. Je weniger staatlicher Einfluss, je besser für die Gesellschaft und die Demokratie.

Im Wirtschaftsleben wird die Tendenz des ungebremsten, stetig wachsenden Verbrauchs und der Nutzung bzw. Ausnutzung der Natur durch den Menschen sinnvoll eingegrenzt. Prinzipien der Nachhaltigkeit greifen; für Menschen finden physische wie spirituelle Gesundheit und Arbeitsruhe Berücksichtigung. Hier sind Regelungen über Art, Zeit und Maß der Arbeit zu benennen, durch die die Wirtschaft eine Verbindlichkeit eingeht, die mit der Abhängigkeit von Rohstoffen vergleichbar ist.

Demokratie

DEMOKRATIE

Sie ist die zeitgemäße Art und Weise, wie mündige Menschen durch Mehrheitsentscheidungen direkt durch Volksentscheide oder indirekt durch Vertreter Rechtsvorschriften vereinbaren. Dabei wird das Gleichheitsprinzip verwirklicht (Stimmengleichheit, Gleichheit vor dem Gesetz).

Bundestag

STAATSFORM – DIREKTE / INDIREKTE DEMOKRATIE

Den Bürgern eines Staates ist es überlassen, die genauere Ausgestaltung der Verfassung und darauf bauend die methodische Art und Weise der Gesetzgebung selbst festzulegen. Eine Mischform aus Parlament und Direktdemokratie wird realistisch sein.

VOLKSENTSCHEID

Ein bundes- und europaweiter Volksentscheid ist notwendig, damit Bürger gemeinsam die Grundlagen unserer Gesellschaft gestalten. Dazu existiert bereits ein mit viel Erfahrungen voll ausgearbeiteter Entwurf.

REGELN UND STANDARDS

GEWALTENTEILUNG –

STAATLICHE GEWALT

Der demokratische Staat möge die Menschen schützen und ihnen Raum zur Entwicklung geben. Andererseits sollen die Menschen auch vor missbräuchlicher Gewaltanwendung des Staates geschützt werden.

VERFASSUNG UND GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN

Das Volk hat das alleinige Recht, sich eine Verfassung zu geben, diese zu ändern oder kann dem Parlament ein Mandat zur Änderung erteilen. Vor allem grundlegenden Entscheidungen außenpolitischer und militärischer Art …

FÖDERALISMUS – KOMMUNEN, BUNDESLÄNDER,BRD

Auch der Föderalismus ist ein Prinzip des Rechtslebens. Es bedeutet, dass ein Staat sich in mehr oder weniger selbständige Bundesländer gliedern kann.

POLITISCHE WILLENSBILDUNG – PARTEIEN – FREIES MANDAT

Parteien wirken heute nicht nur an der politischen Willensbildung mit, sie beherrschen sie. Die Gewaltenteilung als Aufgabenteilung innerhalb des Rechtssystems wird durch die Parteien und Lobbyisten zunehmend unterlaufen.

PARTEIEN-DEMOKRATIE

– in Mandate verwandeln. Seit dem Debakel der Landtagswahlen in Thüringen stellen sich viele Fragen. Sind unsere Volksvertreter wirklich die Vertreter des Volkes, also unsere Vertreter? Oder handeln sie aus machtpolitischem Kalkül?

WENIGER ABGEORDNETE IM BUNDESTAG

Derzeit sind 709 Mitglieder im Bundestag (MdB). Die hohe Zahl resultiert vor allem aus Überhangmandaten. Regulär sind 598 für den Bundestag vorgesehen. 111 sind ausgleichende Überhangmandate.

KLARE AUFGABENGLIEDERUNG BAUT LOBBYISMUS vor

Mit Lobbyismus wird heute die Beeinflussung staatlicher Legislative und Exekutive durch die Wirtschaft bezeichnet. Dabei versuchen große Unternehmen oder auch Verbände ganzer Wirtschaftsbranchen ihre besonderen Interessen bei der Gesetzgebung bzw. der ministeriellen Ausführung unterzubringen.

NEUORDNUNG DER RECHTe an der  NATUR 

Jede und jeder Staatsangehörige hat für den Fall eines Strafprozesses das Recht, sich aus dem Kreis der amtierenden Richter einen Richter für seinen Prozess auszuwählen. Dies dient der größeren Vertrauensbildung …

RECHTE und SCHEINWAREN

Nach heutigem ökonomischem Verständnis und Handeln haben die Produktionsfaktoren Arbeit – Boden – Kapital ebenso einen Preis wie die Waren selbst. Sie sind jedoch nur scheinbar Wirtschaftsobjekte …

ARBEIT

Die Bezahlung und damit die Käuflichkeit menschlicher Arbeit stellt heute einen Rest des alten Sklaventums dar. Dies hat durch den zum Teil gewerkschaftlich organisierten „Lohnkampf“ auf den „Arbeitsmärkten“ zu menschenunwürdigen Verhältnissen geführt.

stilisiert von Werner Breimhorst

GRUNDSICHERUNG – EXISTENZMINIMUM

Menschen und Bürger, die aus der Erwerbsarbeit herausgefallen sind oder derzeit keine Arbeitsleistungen erbringen können, benötigen finanzielle Unterstützung. Die Grundsicherung ist rechtlich zu gewährleisten, da sie ein Menschenrecht ist.

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EIGENTUM –

geistig und individuell

Jedes Eigentumsrecht steht in einem Spannungsfeld zwischen Einzel- und Allgemeinwohlinteresse. Im westlichen Liberalismus hat das römisch-rechtliche Privateigentum zu einer starken Betonung der Einzelinteressen geführt.

GEISTIGES EIGENTUM –

Vielfalt der Ideen

In einer Übergangszeit verfallen alle Rechte an geistigem Eigentum nach spätestens 30 Jahren. Diese Werke werden dann Allgemeingut. Langfristig gibt es keinen Patentschutz im herkömmlichen Sinne mehr. Erfindungen mögen der Allgemeinheit dienen.

KUNSTWERKE und

KÜNSTLER

Bildwerke von van Gogh oder Monet erzielen bei Auktionen Rekordpreise in Millionenhöhe. Die Frage stellt sich, ob das gerechtfertigt ist. Künstler schaffen Kunstwerke, manchmal auch Meisterwerke.

GRUND UND BODEN, ROHSTOFFE, GEWÄSSER

Auch der Boden, die gesamte Oberfläche der Erde, Gewässer, Meere, Luftraum, Rohstoffe, die gesamte Biosphäre und Natur sind nicht (ver-)käuflich oder vererbbar. Grund, Boden und die Natur sind Allgemeingüter.

PRIVATISIERUNg

Die bisherige (Teil)-Privatisierung von ehemaligem Staatsunternehmens- oder Gemeindeeigentum – Bahn, Telekom, Wasserwerke, Krankenhäuser und anderen kommunalen Einrichtungen …

GELD, KAPITALVERWALTUNG UND WÄHRUNG

Der Staat sollte nach und nach die Verwaltung der Währung wie auch Regelungen zur Geldwertstabilität (heute noch Aufgabe der Zentralbank) in die Hände einer der Allgemeinheit verpflichteten Wirtschaftsverwaltung übergeben.

INFEKTIONSSCHUTZ ALS AUFGABE DES RECHTSLEBENS

Tritt eine Krankheit massiv und mit schneller Verbreitungsgeschwindigkeit auf, müssen staatliche Organe schnell und zielgerichtet reagiert können, sofern die Nachweise einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit stichhaltig sind.

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STEUERN

Ein zukünftiger moderner Staat ist im obigen Sinne schlank und damit sind auch die Kosten verursachenden Faktoren den möglichen Erträgen anzupassen. Die derzeitigen staatlichen Ressorts wie beispielhaft …

GEWINNE ÜBERGANGSWEISE ANDERS VERSTEUERN

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. Punkt Steuern), besonders im Kultur-, Bildungs- und Umweltbereich, benötigen Bund, Länder und vor allem auch viele Gemeinden heute mehr Geld.

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WEGE ZU EINER GERECHTEREN BESTEUERUNG

Langfristig soll die Wirtschaft das Ziel der Bedarfsdeckung aus eigenem Antrieb verfolgen. Aufgeklärte Konsumenten wollen dabei zunehmend Naturschutz, Schonung von Rohstoffvorkommen …

Testament

VERERBUNG VON VERMÖGEN – Gemeinschaft beteiligen

Große Vermögen entstehen in der Regel nur dadurch, dass viele Menschen, oft über Generationen, zusammengearbeitet haben. Der Mehrwert jedoch kommt nur Wenigen zugute.

Kapital

KAPITAL UND NUTZUNGSEIGENTUM

Sowohl Geldkapital als auch Produktionsmittel sind nach ihrer Fertigstellung keine Waren mehr. Wir können hier von Nutzungs-, Treuhand-, Verantwortungs-, Kreislaufeigentum oder auch Eigentum im Fluss sprechen.

Schenkung Stiftung

STIFTUNGEN

 UND SCHENKUNGEN

Stifterinnen und Stifter schenken in der Regel nicht ohne Bedingungen. Mit dem Willen verleihen die Stifter in den Statuten ihrem Vermögen einen Ewigkeitscharakter.

Leitkultur

NEUTRALITÄT DES STAATES im

GEISTES- UND KULTURLeben

Der Staat hat sich neutral gegenüber allen inhaltlichen Bestimmungen des Geisteslebens (Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaften) zu verhalten, soweit nicht durch diese allgemein-menschliche Interessen gefährdet werden.

Lokal mitgestalten

LOKAL MITGESTALTEN

Wandel fördern, Verantwortung tragen: Bürgerräte, kommunale Bürgerentscheide sowie weitere Formen der Bürgerbeteiligung erhalten einen immer größeren Stellenwert.