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Leitkultur

Neutralität des Staates

Neutralität des Staates gegenüber allen Geistes- und Kulturinhalten

Der Staat hat sich neutral gegenüber allen inhaltlichen Bestimmungen des Geisteslebens (Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaften) zu verhalten, soweit nicht durch diese allgemein-menschliche Interessen gefährdet werden. Er sollte sich inhaltlicher Aussagen enthalten.

Eine „staatliche Leitkultur“ sollte er nicht vorgeben oder eigene Einrichtungen kultureller Art betreiben. Dies wird als Verfassungsnorm festzulegen sein. Der Staat sichert die Freiheit auf allen Gebieten, bleibt aber ansonsten zurückhaltend. Er ermöglicht individuelle Entwicklung, greift aber inhaltlich nicht in die freie Entwicklung ein, außer, wenn es zu Rechtsverstößen kommt.


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Kunstwerke vor Kapitalisierung schützen

Kunstwerke vor Kapitalisierung schützen

Künstler schaffen und erhalten Einkommen
Bildwerke von van Gogh oder Monet erzielen bei Auktionen Rekordpreise in Millionenhöhe. Die Frage stellt sich, ob das gerechtfertigt ist. Künstler schaffen Kunstwerke, manchmal auch Meisterwerke. In der Regel ernten sie erst nach dem Tod den Ruhm. Ihre Kunstwerke werden, vor allem nach ihrem Tode, zur Kapitalanlage; die Erlöse aus Handel und Verkauf landen derzeit in den Geldbörsen der Verkäufer. Kunst sollte als Allgemeingut angesehen, nicht wie eine Art Ware behandelt werden. Natürlich können Künstler zu Lebzeiten ihre Kunstwerke verkaufen und so Einkommen erzielen von Käufern, Stiftungen oder Museen.

Um Künstler an der Wertschätzung, die ihre Werke oft erst im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten erfahren, teilhaben zu lassen, erhalten sie bei einem Verkauf ihrer Werke jeweils die Hälfte des Verkaufserlöses. Werden Werke verstorbener Künstler verkauft, so spenden die Verkäufer die Hälfte des Verkaufserlöses in eine Stiftung, welche die Ausbildung und die Arbeit von anderen Künstlern fördert.


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