Neutralität des Staates gegenüber allen Geistes- und Kulturinhalten Der Staat hat sich neutral gegenüber allen inhaltlichen Bestimmungen des Geisteslebens (Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaften) zu verhalten, soweit nicht durch diese allgemein-menschliche Interessen gefährdet werden. Er sollte sich inhaltlicher Aussagen enthalten. Eine „staatliche Leitkultur“ sollte er nicht vorgeben oder eigene Einrichtungen kultureller Art betreiben. Dies wird als… Neutralität des Staates weiterlesen