
Was fehlt unseren Verfassungen – und was könnte die Dreigliederung ergänzen?
Das Grundgesetz ist eine der besten Verfassungen der Welt. Es schützt die Würde des Menschen, verteilt die Macht auf Bund und Länder und trennt Legislative, Exekutive und Judikative. Dennoch gibt es Lücken, die in den letzten Jahrzehnten deutlicher geworden sind.
Die Dreigliederung kritisiert nicht die Demokratie, sondern erweitert die Frage: Was ist mit den Bereichen, die zwischen den Gewalten liegen – dem Geistesleben und dem Wirtschaftsleben? Die Verfassung regelt sie nur am Rande, etwa über Wissenschafts- und Eigentumsgarantien.
So wächst wirtschaftliche Macht ohne rechtliche Grenzen, Bildung gerät unter staatliche und marktliche Steuerung, und der Staat wird zugleich Gesetzgeber, Unternehmer und Lehrer.
Eine Verfassungsreform im Sinne der Dreigliederung würde fragen, welche Selbstverwaltung die Bereiche brauchen und wo der Staat sich zurückhalten muss.
Lücke 1: Das Geistesleben
Schule, Hochschule, Wissenschaft, Kultur und Medien stehen unter staatlicher Aufsicht oder wirtschaftlichem Druck. Ein freies Geistesleben würde sich selbst verwalten.
- Selbstverwaltung: Bildungseinrichtungen entscheiden über Lehrinhalte und Personal.
- Finanzierung: Der Staat gibt Mittel ohne Bedingungen, etwa über Bildungsgutscheine.
- Medien: Öffentlich-rechtliche Sender werden von der Gesellschaft statt von Parteien getragen.
Lücke 2: Das Wirtschaftsleben
Eigentum verpflichtet laut Artikel 14, doch in der Praxis fehlen Instrumente, Machtkonzentration, Spekulation und Bodenmonopole zu begrenzen. Assoziationen von Erzeugern, Händlern und Verbrauchern könnten diese Aufgabe aus der Wirtschaft selbst heraus erfüllen.
Lücke 3: Das Rechtsleben selbst
Auch die Demokratie kann sich weiterentwickeln: durch Volksabstimmungen auf Bundesebene, Bürgerräte und eine unabhängigere Justiz.
Ausführlich im Blog: Dreigliederung und Verfassungen – Lücken · Direkte und indirekte Demokratie
Gleichheit · Staats- & Rechtsleben
A. Aktuelle Lage
Das Grundgesetz sichert Grundrechte und Gewaltenteilung, sagt aber wenig über Selbstverwaltung des Geisteslebens oder über die Grenzen wirtschaftlicher Macht. Dadurch verschieben sich Entscheidungen, die eigentlich dem Rechtsleben gehören, in Konzerne, Plattformen und Verwaltungen.
Diskutiert werden Volksentscheide, Bürgerräte und Klimaschutz im Grundgesetz. Eine umfassende Reform steht aus.
B. Lösungsansätze
- Selbstverwaltung verankern — Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung gegenüber Staat und Markt.
- Machtgrenzen im Wirtschaftsleben — Gesetzliche Grenzen für Konzentration, Spekulation mit Boden und die Verbindung von Eigentum und politischem Einfluss.
- Beteiligung ausbauen — Bundesweite Volksentscheide und gelostete Bürgerräte ergänzen die Parlamente.
C. Praktische Beispiele
Bürgerrat Demokratie 2019 — Der „Bürgerrat Demokratie“ beriet 2019 über Reformvorschläge, darunter Volksentscheide auf Bundesebene.
Volksgesetzgebung in der Schweiz — Mit Initiative und Referendum können Bürger Verfassung und Gesetze mitgestalten. Die Praxis besteht seit dem 19. Jahrhundert.
Irische Citizens’ Assembly — In Irland berieten 2016 bis 2018 geloste Bürger über Verfassungsfragen. Ihre Empfehlungen führten zu Referenden.
D. Orte & Initiativen
Mehr Demokratie e. V. — mehr-demokratie.de
Bürgerrat Demokratie — buergerrat.de
Initiative Dreigliederung — dreigliederung.de
