
Verfassung und grundlegende Bestimmungen
Das Volk hat das alleinige Recht, sich eine Verfassung zu geben, diese zu ändern oder kann dem Parlament ein Mandat zur Änderung erteilen. Vor allem grundlegende Entscheidungen außenpolitischer und militärischer Art sollte das Volk in einer Verfassung langfristig selbst festlegen oder per Volksentscheid selbst bestimmen (s. Staatsform – Direkte oder/und indirekte Demokratie, Art. 146 GG).
- Verbot der Produktion bestimmter Waffen (Landminen, Kernwaffen)
- Verbot von Waffenexporten
- Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Ausland
- Austritt aus der NATO
- Verbot des Einsatzes der Bundeswehr für Angriffskriege
- Erklärung der Neutralität Deutschlands
Die Verfassung als Dokument des Rechtslebens
In der Sozialen Dreigliederung ist die Verfassung das grundlegende Dokument des Rechtslebens. Sie legt fest, welche Rechte jedem Menschen zukommen und wie das Zusammenleben in Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit organisiert ist. Wesentlich ist dabei: Die Verfassung gehört dem Volk – nicht dem Parlament, nicht der Regierung.
Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist kein vom Volk verabschiedetes Dokument. Es wurde 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet – unter alliierter Aufsicht und ohne direktes Referendum der Bevölkerung. Artikel 146 GG hält explizit fest, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschlossen hat.
Was eine neue Verfassung enthalten sollte
Eine vom Volk erarbeitete und beschlossene Verfassung hätte die Chance, die Erkenntnisse der Sozialen Dreigliederung strukturell zu verankern:
- Die Trennung der drei gesellschaftlichen Sphären – Geistesleben, Rechtsleben, Wirtschaftsleben – als Verfassungsprinzip
- Direkte Demokratie auf allen Ebenen als verbrieftes Bürgerrecht
- Frieden als Staatsziel – keine Beteiligung an Angriffskriegen, kein Waffenexport in Krisengebiete
- Soziale Grundrechte – Wohnen, Gesundheit, Bildung, Grundsicherung als einklagbare Rechte
- Ökologische Verantwortung – Schutz natürlicher Lebensgrundlagen als Staatspflicht
Friedenspolitik als verfassungsrechtliche Pflicht
Die im heutigen Artikel 26 GG enthaltenen Friedensgebote – Verbot des Angriffskrieges, Verbot der Störung des friedlichen Zusammenlebens – sind ein wichtiger Ausgangspunkt. Sie reichen jedoch nicht aus: Waffenexporte in Kriegsgebiete, die Stationierung von Atommodellen auf deutschem Boden und die Beteiligung der Bundeswehr an internationalen Militäroperationen zeigen, wie weitgehend diese Prinzipien in der Praxis ausgehöhlt werden.
Eine echte Friedensverfassung würde klare und einklagbare Grenzen setzen – und diese Grenzen dem Volk selbst zur Abstimmung vorlegen.
Der Weg zu einer neuen Verfassung
Die Einberufung einer Bürgerversammlung oder eines Verfassungskonvents wäre ein möglicher Weg. Island erarbeitete nach der Finanzkrise 2010 durch breite Bürgerbeteiligung einen Verfassungsentwurf. Dieser Prozess zeigte, dass Bürgerinnen und Bürger durchaus in der Lage sind, komplexe verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren und sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.
Weiterführend: Volksentscheid · Gewaltenteilung · Direkte und indirekte Demokratie · Neutralität des Staates
Gleichheit · Staats- & Rechtsleben
A. Aktuelle Lage
Das Grundgesetz ist 1949 als Provisorium entstanden — für einen westdeutschen Teilstaat, der sich in einer Nachkriegsordnung einrichten musste. Trotzdem ist es eine der stabilsten und angesehensten Verfassungen der Welt. Die Grundrechte, die Ewigkeitsklausel in Artikel 79, die starke Verfassungsgerichtsbarkeit — das sind Konstruktionen, die sich bewährt haben.
Gleichzeitig: Das Grundgesetz kennt keine direktdemokratischen Instrumente auf Bundesebene, wirtschaftliche Sozialrechte sind schwach ausgeprägt, und viele Fragen der digitalen Gegenwart (Datenschutz, KI, Plattformrecht) wurden 1949 nicht antizipiert.
B. Lösungsansätze
- Soziale Grundrechte stärken — Das Recht auf Wohnen, auf Grundsicherung, auf digitale Teilhabe könnte als Staatsziele oder Grundrechte im Grundgesetz verankert werden. Das schafft einklagbare Ansprüche.
- Direktdemokratische Elemente einführen — Eine Volksinitiative auf Bundesebene ist mit dem Grundgesetz vereinbar — sie fehlt trotzdem. Eine Änderung des Artikels 20 könnte das ändern.
- Verfassungsrevision mit Bürgerbeteiligung — Wenn das Grundgesetz angepasst wird, sollte das nicht nur Sache des Parlaments sein. Ein verfassungsgebender Prozess mit Bürgerräten und öffentlicher Debatte würde die Legitimation stärken.
C. Praktische Beispiele
BVerfG, Klimaurteil (2021) — Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz für unzureichend erklärt, weil es die Freiheitsrechte künftiger Generationen verletzt. Eine Ausweitung des Grundrechtsschutzes auf Zukunftsfragen.
Südafrikanische Verfassung (1996) — Eine der modernsten Verfassungen der Welt, mit starken sozialen Grundrechten und Mechanismen zur Verfassungsdurchsetzung. Ein Modell für soziale Staatsziele.
Isländischer Verfassungsprozess (2010–2012) — Bürgerlich-partizipativer Prozess zur Verfassungsgebung. Vom Parlament gestoppt, aber methodisch wegweisend.
D. Orte & Initiativen
Bundesverfassungsgericht — bundesverfassungsgericht.de
Bundeszentrale für politische Bildung — bpb.de
Verfassung für Europa — verfassung.eu