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Volksentscheid

Volksentscheid

Ein bundes- und europaweiter Volksentscheid ist notwendig, damit Bürger gemeinsam die Grundlagen unserer Gesellschaft gestalten. Dazu existiert bereits ein mit viel Erfahrungen voll ausgearbeiteter Entwurf von Mehr Demokratie e.V., der drei Schritte vorsieht: das Volksbegehren, durch das Vorschläge in den Bundestag eingebracht werden. Falls diese Vorschläge keine Berücksichtigung finden, wenden sich die Initiatoren direkt an die Bürger. Wenn es genügend Unterstützung findet, entscheiden die Bürger mit einem Volksentscheid über Annahme oder Ablehnung des eingebrachten Themas.

Unterstützen Sie die Einführung von Volksentscheiden auf allen föderalen Ebenen als notwendiges Element der Kontrolle der Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten und zur stetigen Weiterentwicklung des Rechtssystems aus der Mitte des Volkes.

Warum Volksentscheide für die Soziale Dreigliederung zentral sind

In der Sozialen Dreigliederung gehört das Rechtsleben den Bürgerinnen und Bürgern – nicht den Parteien, nicht der Wirtschaft. Was als Recht gilt, soll aus der Mitte des Volkes entstehen, nicht von oben verordnet werden. Der Volksentscheid ist das direkteste Instrument, mit dem Bürger ihr Rechtsleben gestalten können.

Heute werden grundlegende Entscheidungen – über internationale Verträge, Militäreinsätze, Verfassungsänderungen – von Parlamenten getroffen, die zwischen den Wahlen wenig Rechenschaft schulden. Der Volksentscheid schließt diese demokratische Lücke: Er gibt Bürgern das Letztentscheidungsrecht in Fragen, die alle angehen.

Das Drei-Stufen-Modell im Detail

  • Volksinitiative: Eine bestimmte Anzahl von Unterschriften bringt ein Thema verbindlich auf die Tagesordnung des Bundestags.
  • Volksbegehren: Findet der Bundestag keinen befriedigenden Beschluss, können Bürger im Volksbegehren mehr Unterstützung mobilisieren – mit höherem Quorum.
  • Volksentscheid: Das Volk stimmt direkt ab. Das Ergebnis ist bindend.

Dieses Modell ist kein Ersatz für das Parlament, sondern eine Ergänzung. Es stärkt die parlamentarische Demokratie, indem es ihr eine Korrekturmöglichkeit von unten gibt.

Das Vorbild Schweiz

Die Schweiz praktiziert direkte Demokratie seit über 150 Jahren auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Volksentscheide gehören dort zum politischen Alltag. Das Ergebnis: eine außergewöhnlich hohe Bürgerbeteiligung, eine starke Identifikation mit politischen Entscheidungen und eine vergleichsweise hohe politische Stabilität. Die Schweiz zeigt, dass direkte Demokratie nicht zu Chaos führt, sondern zu mehr Verantwortungsbewusstsein.

In Deutschland hingegen ist ein bundesweiter Volksentscheid bis heute nicht möglich – als einziges großes EU-Land. Auf Landesebene gibt es Volksbegehren, doch die Hürden sind in den meisten Bundesländern sehr hoch.

Volksentscheid auf europäischer Ebene

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein erster Schritt in Richtung direkter Demokratie auf EU-Ebene. Sie verpflichtet die EU-Kommission, sich mit einem Thema zu befassen, wenn eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten gesammelt wurden. Doch die EBI ist weit entfernt von einem echten Volksentscheid: Das Europäische Parlament und die Kommission behalten das letzte Wort.

Wie du dich einbringen kannst

  • Unterschreibe aktuelle Volksinitiativen und Volksbegehren in deinem Bundesland
  • Informiere dich über laufende Kampagnen bei Mehr Demokratie e.V.
  • Sprich in deinem persönlichen Umfeld über direkte Demokratie als Bürgerrecht

Weiterführend: Direkte und indirekte Demokratie · Verfassung und grundlegende Bestimmungen · Lebendige Demokratie · Politische Willensbildung

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A. Aktuelle Lage

Direkte Demokratie ergänzt die repräsentative — sie ersetzt sie nicht. In der Schweiz funktioniert sie seit Jahrzehnten: Volksabstimmungen vier Mal pro Jahr, Volksinitiativen mit 100.000 Unterschriften, Referenden gegen Parlamentsgesetze. Das Schweizer Modell zeigt, dass direkte Demokratie die politische Beteiligung erhöht und das Vertrauen in Institutionen stärkt.

In Deutschland gibt es direkte Demokratie auf Landesebene — mit sehr unterschiedlichen Hürden. Auf Bundesebene fehlt sie vollständig. Das Grundgesetz war bewusst zurückhaltend — die Weimarer Erfahrung war frisch.

B. Lösungsansätze

  • Volksinitiative auf Bundesebene einführen — Mit einer Million Unterschriften sollte ein Thema auf die parlamentarische Agenda kommen können. Das ist kein Volksentscheid, aber ein erster Schritt.
  • Hürden auf Länderebene absenken — Bayern braucht 10 % Unterschriften für ein Volksbegehren, Hamburg nur 5 %. Die höheren Hürden sind kein Qualitätsfilter, sondern ein Beteiligungshindernis.
  • Informierte Abstimmung gewährleisten — Direkte Demokratie funktioniert besser, wenn Bürger gut informiert sind. Abstimmungsbüchlein wie in der Schweiz, neutrale Infobroschüren, ausreichend Vorlaufzeit.

C. Praktische Beispiele

Schweizer Volksabstimmungen — Vier Mal pro Jahr, über alles von Steuern bis Tierwohl. Die Beteiligung variiert mit der Relevanz der Fragen — zwischen 40 % und 80 %.

Bayerischer Bürgerhaushalt — Einige Kommunen lassen Bürger über Teile des Haushalts abstimmen. Porto-Alegre-Modell in Deutschland.

Volksbegehren „Rettet die Bienen" (Bayern, 2019) — 1,75 Millionen Unterschriften. Das Volksbegehren wurde umgesetzt. Direkte Demokratie, die wirkt.

D. Orte & Initiativen

Mehr Demokratie e.V.mehr-demokratie.de

Initiative für direkte Demokratievolksbegehren-bericht.de

Democracy Internationaldemocracy-international.org

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