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Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

durch die Wirtschaft bezeichnet. Dabei versuchen große Unternehmen oder auch Verbände ganzer Wirtschaftsbranchen ihre besonderen Interessen bei der Gesetzgebung bzw. der ministeriellen Ausführung unterzubringen.

Das freie Mandat der Abgeordneten im Parlament, wird also nicht allein durch die Partei- bzw. Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Auch die Teilinteressen der Wirtschaft gewinnen in der Parlamentsarbeit immer größeren Raum.

Erst die konsequente Gliederung in Rechtssystem und Wirtschaftssystem wird dazu führen, dass die Organe der Legislative (Parlament und Volk) sich allein mit Fragen befassen, die jeder Mensch beurteilen kann.

Daher dürfen keine Fragen, die besonderen Fach- und Sachverstand und berufliche Erfahrung benötigen, in der Rechtssphäre entschieden werden.

Mit diesem Grundsatz wird dem heutigen, wachsenden Wirtschaftslobbyismus seine Grundlage entzogen bzw. er muss sich folgerichtig mit seinen ggf. berechtigten Anliegen an die Organe des Wirtschaftslebens wenden. Inzwischen wird vom Lobbyismus als der 5. Gewalt im Staat gesprochen. Wie bei den Medien als 4. Gewalt wird auch beim Lobbyismus deutlich, dass eine Weiterentwicklung der Gewaltenteilung über den engen Bereich des Rechtssystem hinaus notwendig ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus


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Politische Willensbildung – Parteien – freies Mandat

Politische Willensbildung – Parteien – freies Mandat

Parteien wirken heute nicht nur an der politischen Willensbildung mit, sie beherrschen sie. Die Gewaltenteilung als Aufgabenteilung innerhalb des Rechtssystems wird durch die Parteien und Lobbyisten zunehmend unterlaufen. Aber auch im Wirtschaftsleben, Geistesleben sowie in den Medien haben sich die „Parteisoldaten“ an den entscheidenden Schalthebeln postiert. Diese schleichende Machtkonzentration allein begründet eine verstärkte funktionale Aufgabenteilung sowohl innerhalb des Staates als auch über die Staatsebene hinaus. Dies wird die bestehende Macht der Parteien einschränken oder unterbinden. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass sich Parteien gründen.

Sie fungieren in Zukunft im Hintergrund. Im Vordergrund stehen Bürger, Parlamentarier und das Parlament. Die Bürger und Wähler verlassen sich zunehmend weniger auf phrasenhafte Wahlversprechen, die zumeist in der folgenden Legislaturperiode nicht von den Parteivertretern umgesetzt werden. Auf den parteigebundenen Abgeordneten im Parlament lastet der Druck der Parteien. Das hat dazu geführt, dass sich die Grenze zwischen zulässiger Fraktionsdisziplin und unzulässigem Fraktionszwang immer mehr verwischt hat. Das freie Mandat aus Art. 38 GG, wonach der einzelne Abgeordnete weisungsfrei und seinem Gewissen verpflichtet ist, wird zur Farce, d.h. wird faktisch zu einem imperativen Mandat.

Die Gesetzgebung sollte darauf hinwirken, dass Entscheidungen nur noch auf Mündigkeit und Gewissen beruhen; nicht mehr zulässig sind Fraktionsentscheidungen und der damit verbundene unbotmäßige Druck auf die Abgeordneten.

Wenden Sie sich gegen die Spaltung der Gesellschaft in links und rechts, in konservativ und progressiv. Treten Sie für Sachpolitik ein, indem Sie den Einfluss der Parteien im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Aufgabenteilung zurückdrängen und freie Gewissensentscheidungen für jede Rechtsfrage auf allen föderalen Ebenen ermöglichen.


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