Zum Inhalt springen
Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

Lobbyismus bezeichnet den Versuch, politische Entscheidungen im Sinne besonderer Interessen zu beeinflussen – meist durch die Wirtschaft. Dabei versuchen große Unternehmen oder Verbände ganzer Wirtschaftsbranchen ihre Interessen bei der Gesetzgebung bzw. in der ministeriellen Ausführung unterzubringen.

Das freie Mandat der Abgeordneten im Parlament wird also nicht allein durch die Partei- bzw. Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Auch die Teilinteressen der Wirtschaft gewinnen in der Parlamentsarbeit immer größeren Raum.

Erst die konsequente Gliederung in Rechtssystem und Wirtschaftssystem wird dazu führen, dass die Organe der Legislative sich allein mit Fragen befassen, die jeder Mensch beurteilen kann. Daher dürfen keine Fragen, die besonderen Fach- und Sachverstand und berufliche Erfahrung benötigen, in der Rechtssphäre entschieden werden.

Mit diesem Grundsatz wird dem heutigen, wachsenden Wirtschaftslobbyismus seine Grundlage entzogen. Er muss sich folgerichtig mit seinen ggf. berechtigten Anliegen an die Organe des Wirtschaftslebens wenden. Inzwischen wird vom Lobbyismus als der 5. Gewalt im Staat gesprochen. Wie bei den Medien als 4. Gewalt wird auch beim Lobbyismus deutlich, dass eine Weiterentwicklung der Gewaltenteilung über den engen Bereich des Rechtssystems hinaus notwendig ist.

Warum Lobbyismus entsteht

Lobbyismus ist kein moralisches Problem – er ist ein Strukturproblem. Er entsteht, weil Entscheidungen, die das Wirtschaftsleben betreffen, im Rechtsleben getroffen werden. Wenn der Bundestag über Zulassungsbedingungen für Chemikalien, Subventionen für Industrien oder Tarifregelungen abstimmt, ist es naheliegend, dass wirtschaftlich Betroffene auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen wollen.

Das Problem ist nicht der Wunsch nach Einfluss – das ist legitim. Das Problem ist der Ort: im Parlament, also dort, wo das Allgemeinwohl vertreten sein soll, nicht wirtschaftliche Sonderinteressen.

Das Ausmaß des Problems

Mehr als 5.000 registrierte Lobbyisten sind in Berlin akkreditiert – das sind mehr als Bundestagsabgeordnete. Ehemalige Ministerinnen und Minister wechseln in gut dotierte Positionen von Konzernen, die sie zuvor als Aufseher hatten. Gesetzentwürfe werden in Ministerialbüros von Unternehmensanwälten vorformuliert. Diese Vorgänge sind dokumentiert und werden regelmäßig in journalistischen Recherchen beschrieben.

Die Dreigliederung als strukturelle Lösung

Die Soziale Dreigliederung löst das Lobbying-Problem nicht durch Verbote allein, sondern durch eine strukturelle Trennung der Sphären. Wirtschaftliche Fachfragen werden in Organen des Wirtschaftslebens verhandelt – in Assoziationen, Branchenräten, wirtschaftlichen Selbstverwaltungsgremien. Das Parlament des Rechtslebens befasst sich dann ausschließlich mit Fragen, die jeden Bürger gleich angehen: Grund- und Menschenrechte, öffentliche Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz.

Hier hat Wirtschaftslobbyismus strukturell keinen Platz, weil Wirtschaftsfragen strukturell woanders entschieden werden.

Ein erster Schritt: das Lobbyregister

Als Übergangslösung ist ein verpflichtendes, transparentes Lobbyregister ein sinnvoller Schritt. Deutschland hat 2021 ein Lobbyregister eingeführt – allerdings mit Lücken: Anwaltskanzleien sind ausgenommen, informelle Treffen werden nicht erfasst. Ein vollständiges Register mit Offenlegungspflicht für alle Gesprächspartner, Inhalte und Auftraggeber wäre ein wichtiger Fortschritt – auch wenn es die strukturelle Trennung nicht ersetzt.

Weiterführend: Gewaltenteilung · Politische Willensbildung · Unternehmen und Assoziationen · Parteien-Demokratie verwandeln

Gleichheit · Staats- & Rechtsleben

A. Aktuelle Lage

Lobbyismus ist in Deutschland legal, weitgehend unkontrolliert und strukturell einflussreich. Das Lobbyregister des Bundestags wurde 2021 eingeführt — aber es erfasst nicht alle, die politischen Einfluss ausüben, und die Angaben sind kaum überprüfbar. Gleichzeitig ist der „Drehtür-Effekt" gut dokumentiert: Politiker wechseln in Unternehmensberatungen und Konzerne, Unternehmensvertreter in Ministerien.

Das Problem ist nicht, dass Interessengruppen mit Politikern sprechen — das ist legitim. Das Problem ist, wenn dieser Zugang ungleich verteilt ist und wenn Lobbying-Aktivitäten unsichtbar bleiben.

B. Lösungsansätze

  • Legislativer Fußabdruck — Jeder Gesetzentwurf sollte dokumentieren, welche externen Akteure in seiner Entstehung beteiligt waren. In Frankreich und Kanada gibt es solche Regelungen ansatzweise.
  • Drehtür-Regelungen verschärfen — Wartezeiten von mindestens drei Jahren, bevor ehemalige Minister und Staatssekretäre in direkt verbundenen Branchen tätig werden dürfen. Besser kontrolliert und mit echten Sanktionen.
  • Gleicher Zugang für Zivilgesellschaft — Wenn Unternehmensverbände regelmäßig in Ministerien empfangen werden, sollte das auch für Verbraucherverbände, Gewerkschaften und NGOs gelten — mit vergleichbaren Ressourcen.

C. Praktische Beispiele

Lobbycontrol-Berichte — Jährliche Dokumentation von Lobbyismus in Deutschland. Zeigt konkret, wer wen trifft und welche Gesetzgebung dabei entsteht.

EU-Transparenzregister — Pflichtregister für alle, die EU-Institutionen beeinflussen wollen. Bessere Datenqualität als das deutsche Register, aber immer noch lückenhaft.

Kanadas Lobbying Act — Einer der strengsten Regulierungsrahmen weltweit. Alle Lobbykontakte müssen innerhalb von 10 Tagen registriert werden, öffentlich einsehbar.

D. Orte & Initiativen

LobbyControllobbycontrol.de

Transparency International Deutschlandtransparency.de

Abgeordnetenwatchabgeordnetenwatch.de

Schlagwörter: