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Politische Willensbildung – Parteien – freies Mandat

Parteien wirken heute nicht nur an der politischen Willensbildung mit, sie beherrschen sie. Die Gewaltenteilung als Aufgabenteilung innerhalb des Rechtssystems wird durch die Parteien und Lobbyisten zunehmend unterlaufen. Aber auch im Wirtschaftsleben, Geistesleben sowie in den Medien haben sich die „Parteisoldaten“ an den entscheidenden Schalthebeln postiert. Diese schleichende Machtkonzentration allein begründet eine verstärkte funktionale Aufgabenteilung sowohl innerhalb des Staates als auch über die Staatsebene hinaus. Dies wird die bestehende Macht der Parteien einschränken oder unterbinden. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass sich Parteien gründen.

Sie fungieren in Zukunft im Hintergrund. Im Vordergrund stehen Bürger, Parlamentarier und das Parlament. Die Bürger und Wähler verlassen sich zunehmend weniger auf phrasenhafte Wahlversprechen, die zumeist in der folgenden Legislaturperiode nicht von den Parteivertretern umgesetzt werden. Auf den parteigebundenen Abgeordneten im Parlament lastet der Druck der Parteien. Das hat dazu geführt, dass sich die Grenze zwischen zulässiger Fraktionsdisziplin und unzulässigem Fraktionszwang immer mehr verwischt hat. Das freie Mandat aus Art. 38 GG, wonach der einzelne Abgeordnete weisungsfrei und seinem Gewissen verpflichtet ist, wird zur Farce, d.h. wird faktisch zu einem imperativen Mandat.

Die Gesetzgebung sollte darauf hinwirken, dass Entscheidungen nur noch auf Mündigkeit und Gewissen beruhen; nicht mehr zulässig sind Fraktionsentscheidungen und der damit verbundene unbotmäßige Druck auf die Abgeordneten.

Wenden Sie sich gegen die Spaltung der Gesellschaft in links und rechts, in konservativ und progressiv. Treten Sie für Sachpolitik ein, indem Sie den Einfluss der Parteien im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Aufgabenteilung zurückdrängen und freie Gewissensentscheidungen für jede Rechtsfrage auf allen föderalen Ebenen ermöglichen.


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Freiheit · Kulturelles & Geistiges Leben

A. Aktuelle Lage

Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert das freie Mandat: Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. In der Praxis ist es weitgehend aufgehoben: Fraktionsdisziplin, Koalitionsverträge und Karriereerwartungen führen dazu, dass Abgeordnete fast immer so abstimmen, wie ihre Fraktion es vorgibt.

Das Spannungsverhältnis ist strukturell: Ohne Fraktionskohärenz keine handlungsfähige Regierung. Mit zu viel Fraktionskohärenz kein wirklich freies Mandat.

B. Lösungsansätze

  • Mehr namentliche Abstimmungen — Wenn jede Abstimmung öffentlich und personenzugeordnet ist, werden Abgeordnete sichtbarer verantwortlich gemacht. Fraktionszwang wird aber nicht aufgehoben.
  • Gewissensentscheidungen explizit kennzeichnen — Bei Themen mit starker ethischer Dimension (Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch) sollte das freie Mandat der Standard sein, nicht die Ausnahme.
  • Bürger-Abgeordneten-Dialog institutionalisieren — Wenn Abgeordnete regelmäßig rechenschaftspflichtig gegenüber ihren Wahlkreisen sind, entsteht eine andere Grundlage für das freie Mandat.

C. Praktische Beispiele

Abgeordnetenwatch.de — Macht Abstimmungsverhalten transparent. Bürger sehen, wann Abgeordnete vom Fraktionskurs abweichen.

Freie Abstimmung zur Sterbehilfe (Bundestag, 2015) — Eines der seltenen Beispiele, wo der Bundestag explizit eine freie Abstimmung ohne Fraktionsvorgabe beschlossen hat.

Swiss People's Party recall — In einigen Kantonen können Abgeordnete per Volksinitiative abberufen werden. Das stärkt die Rechenschaftspflicht.

D. Orte & Initiativen

Abgeordnetenwatch — abgeordnetenwatch.de

Mehr Demokratie e.V. — mehr-demokratie.de

Bundestag — bundestag.de