Er sieht drei Schritte vor: das Volksbegehren, durch das Vorschläge in den Bundestag eingebracht werden. Falls diese Vorschläge keine Berücksichtigung finden, wenden sich die Initiatoren in einem Volksbegehren direkt an die Bürger. Wenn es genügend Unterstützung und Interesse bei den Mitbürgern findet, entscheiden die Bürger mit einem Volksentscheid über Annahme oder Ablehnung des eingebrachten Themas.