Infektionsschutz

Infektionsschutz als Aufgabe des Rechtslebens (S. auch Therapiefreiheit als Aufgabe des Geisteslebens) Tritt eine Krankheit massiv und mit schneller Verbreitungsgeschwindigkeit auf, müssen staatliche Organe schnell und zielgerichtet reagiert können, sofern die Nachweise einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit stichhaltig sind. Nur in diesen Fällen darf in das Arzt-Patienten-Verhältnis, anders als bei individuellen Krankheiten, eingegriffen werden.… Infektionsschutz weiterlesen