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Freiheit · Kulturelles & Geistiges Leben

Nutzungseigentum

A. Aktuelle Lage

Nutzungseigentum ist Steiners Antwort auf die Eigentumsfrageauf: Eigentum sollte denjenigen gehören, die es nutzen und verantworten — nicht denjenigen, die es geerbt haben oder spekulativ erworben haben. Das ist besonders relevant für Boden und Produktionsmittel.

Das deutsche Eigentumsrecht kennt das Nutzungseigentum nicht explizit, aber es gibt rechtliche Annäherungen: Erbbaurecht, Wohnrecht auf Lebenszeit, genossenschaftliches Eigentum. Diese Instrumente sind verfügbar, werden aber zu selten genutzt.

B. Lösungsansätze

  • Erbbaurecht für Gemeinden und Träger — Kommunen können Grundstücke per Erbbaurecht vergeben — der Boden bleibt öffentlich, das Gebäude gehört dem Nutzer. Das verhindert Bodenspekulation.
  • Genossenschaften als Nutzungseigentumsform — Wohngenossenschaften, Produktionsgenossenschaften — die Mitglieder nutzen und verantworten, ihnen gehört der Anteil, aber kein individuelles Stück Eigentum.
  • Steuerliche Benachteiligung von Spekulationseigentum — Wer Eigentum nutzt, soll steuerlich begünstigt sein. Wer es leer stehen lässt oder spekulativ hält, soll belastet werden.

C. Praktische Beispiele

Mietshäuser Syndikat — Häuser werden dauerhaft aus dem Markt herausgekauft und an Nutzende übertragen. Eigentum im Dreigliederungs-Sinn: bei denen, die es bewohnen und verantworten.

Community Land Trusts (USA/UK) — Gemeinnützige Organisationen halten Land dauerhaft, verkaufen nur Nutzungsrechte. Verhindert Verdrängung in aufwertenden Stadtteilen.

Tübingen, kommunaler Bodenfonds — Die Stadt kauft systematisch Grundstücke zurück und vergibt sie per Erbbaurecht. Bürgermeister Boris Palmer hat das als Stadtentwicklungsmodell etabliert.

D. Orte & Initiativen

Mietshäuser Syndikat — syndikat.org

Bundesdeutscher Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management — baum.de

Bodenpolitik-Initiative — bodenpolitik.eu

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