
Privatisierung
Die bisherige (Teil)-Privatisierung von ehemaligem Staatsunternehmens- oder Gemeindeeigentum – Bahn, Telekom, Wasserwerke, Krankenhäuser und anderen kommunalen Einrichtungen – blieb nicht ohne negative Folgen für die Bürger und das Allgemeinwesen. In dieser Weise darf es nicht weitergehen.
Es ist klar zu trennen zwischen der Infrastruktur – Schienen, Straßen, Leitungen, Grund und Boden – und dem Betrieb und der Dienstleistung der Versorgung für die Bürger. Preise und Verfügbarkeit dürfen nicht unter dem Diktat der Profitmaximierung verfallen. Die Infrastruktur darf nicht der Willkürlichkeit von Investoren oder eigennützig agierenden Unternehmen überlassen werden.
An dieser Stelle werden übergangsweise klare Grenzen für die Besitzverhältnisse und die damit verbundene Nutzung durch den Staat benötigt. Die Veränderung ist nur durch Gesetze zu regeln, welche die Allgemeinheit schützen und die Gleichberechtigung im Zugang zur Versorgung sicherstellen.
Die Bilanz der Privatisierungen in Deutschland
Die Privatisierung der Deutschen Bahn AG ab 1994, der Deutschen Telekom und Post sowie zahlreicher kommunaler Energieversorger, Krankenhäuser und Wasserwerke war begleitet von großen Versprechen: Effizienz, Innovation, günstigere Preise. Die Realität sieht heute anders aus.
Die Deutsche Bahn kämpft mit Pünktlichkeitsproblemen, Investitionsstaus und einer hoch verschuldeten Bilanz. Privatisierte Krankenhäuser stehen unter Druck, Gewinne zu erwirtschaften – auf Kosten von Personal, Patientenversorgung und lokaler Verfügbarkeit. In mehreren deutschen Städten haben Kommunen bereits die Wasserversorgung zurückgekauft, weil private Betreiber die Grundversorgung nicht zuverlässig sicherstellen konnten.
Infrastruktur ist kein Marktgut
Im Sinne der Sozialen Dreigliederung gehört Infrastruktur weder dem Staat noch dem Markt – sie gehört der Gemeinschaft. Schienen, Leitungen, Straßen, Datennetze: Diese Güter wurden durch die kollektive Leistung der Gesellschaft aufgebaut und dienen der Grundversorgung aller. Sie unterliegen damit dem Rechtsleben – der Sphäre, in der das Gleichheitsprinzip gilt.
Das bedeutet: Der Zugang zur Grundversorgung muss für alle gleich und bezahlbar sein, unabhängig davon, wo jemand wohnt oder wie viel er verdient. Gewinne aus dem Betrieb von Infrastruktur, die auf gesellschaftlichem Aufwand beruht, müssen der Gemeinschaft zugutekommen.
Was öffentlich bleiben muss
Aus Dreigliederungsperspektive sind folgende Bereiche nicht privatisierungsfähig:
- Trinkwasserversorgung – Lebensgrundlage ohne Alternative
- Schieneninfrastruktur – öffentliches Netz, auf dem Wettbewerb beim Betrieb möglich ist
- Gesundheitsinfrastruktur – Krankenhäuser der Grundversorgung
- Bildungseinrichtungen – staatliche Schulen und Hochschulen
- Digitale Infrastruktur – Breitbandnetze als neue Grundversorgung
Der Betrieb dieser Einrichtungen kann von verschiedenen Trägern übernommen werden – staatlich, gemeinnützig, genossenschaftlich oder im Rahmen von Assoziationen. Entscheidend ist nicht die Trägerschaft, sondern das Prinzip: kein Diktat der Profitmaximierung bei Gütern des Allgemeinwohls.
Rekommunalisierung als Übergangslösung
In vielen deutschen Kommunen läuft der Prozess der Rekommunalisierung bereits: Energieversorgung, Wohnungsbau, öffentlicher Nahverkehr werden schrittweise zurück in öffentliche oder genossenschaftliche Hand gebracht. Das ist ein pragmatischer Übergangsschritt – auch wenn langfristig assoziative Modelle jenseits von Staat und Markt die treffenderen Antworten bieten.
Weiterführend: Grund und Boden, Rohstoffe, Gewässer · Unternehmen und Assoziationen · Kapital und Nutzungseigentum · Eigentum und Besitz
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A. Aktuelle Lage
Die Privatisierung der Deutschen Bahn, der Telekom, von Wasserwerken, Krankenhäusern und kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sollte Effizienz bringen und Staatskassen entlasten. Was sie gebracht hat, ist gut dokumentiert: höhere Preise, geringere Qualität der Versorgung, verringerte Investitionen in die Infrastruktur — und in vielen Fällen Rückkäufe durch die öffentliche Hand, nachdem private Betreiber die Erträge entnommen hatten.
Das grundlegende Problem: Infrastruktur ist kein Markt. Sie funktioniert nur als Monopol oder Oligopol. Und Monopole, die privaten Renditeinteressen unterliegen, optimieren gegen das öffentliche Interesse.
B. Lösungsansätze
- Infrastruktur und Betrieb trennen — Schienen, Leitungen, Wasserwege können in öffentlicher Hand bleiben, während Betrieb und Dienstleistung von verschiedenen Anbietern organisiert werden. Das trennt, was getrennt werden muss: Gemeinwohl-Infrastruktur und Wettbewerb.
- Rekommunalisierung dort, wo Privatisierung gescheitert ist — Wasser, Energie, ÖPNV: In diesen Bereichen haben zahlreiche Kommunen ihre Unternehmen zurückgekauft — und Qualität und Investitionsniveaus verbessert.
- Gemeinwohl-Verpflichtung vor Konzessionsvergabe — Wer eine öffentliche Infrastruktur betreiben will, muss Gemeinwohlstandards nachweisen — in der Preisgestaltung, in der Versorgungssicherheit, in den Arbeitsbedingungen.
C. Praktische Beispiele
Berliner Wasserbetriebe — Nach der Teilprivatisierung 1999 stiegen die Wasserpreise deutlich. 2013 kaufte Berlin die privaten Anteile zurück — nach einem Volksbegehren. Die Preise wurden danach gesenkt.
Hamburger Energienetz — Per Volksbegehren 2013 entschieden die Hamburger, ihr Strom-, Gas- und Fernwärmenetz zurückzukaufen. Inzwischen ist der Rückkauf abgeschlossen.
Rekommunalisierungsatlas (TNI) — Dokumentiert über 1.400 Rekommunalisierungen weltweit in 58 Ländern zwischen 2000 und 2017. Die Tendenz ist eindeutig.
D. Orte & Initiativen
ver.di, Bereich Öffentliche Dienste — verdi.de
Transnational Institute — Rekommunalisierungsforschung · tni.org
Initiative Konzern Kommune — konzernkommunal.de