
Eigentum und Besitz
Jedes Eigentumsrecht steht in einem Spannungsfeld zwischen Einzel- und Allgemeinwohlinteresse. Im westlichen Liberalismus hat das römisch-rechtliche Privateigentum zu einer starken Betonung der Einzelinteressen geführt. Das System des sozialistischen Staatseigentums war historisch gesehen nicht erfolgreich.
In einer Übergangszeit verfallen alle Rechte an geistigem Eigentum nach spätestens 30 Jahren. Diese Werke werden dann Allgemeingut. Langfristig gibt es keinen Patentschutz im herkömmlichen Sinne mehr. Erfindungen mögen der Allgemeinheit dienen. Alle persönlichen Fähigkeiten, die bei umfassender Betrachtung gesamtgesellschaftlich ermöglicht wurden, fließen so als Früchte wieder in die Gesellschaft zurück.
Ziel eines neuen Eigentumsrechts sollte es sein, die Fähigkeiten der Menschen und die Produktionsmittel so zusammenzubringen, dass die natürliche Zusammengehörigkeit zwischen beiden, insbesondere die freie Einzelinitiative und das Verantwortungsgefühl, erhalten bleiben. Nach einem Überleitungsprozess tritt ein vorübergehendes Nutzungsrecht an die Stelle des bisherigen Eigentums.
Privates Eigentum sollte jeder Mensch auch in Zukunft für sein engeres, nicht berufliches Lebensumfeld haben. Dies kann gekauft, verkauft und bedingt vererbt werden. Der Übergang zum produktiven Nutzungseigentum, also zu allem für berufliche, produktive Zwecke verwendeten Eigentum, ist fließend.
Zwei Arten von Eigentum
Die Soziale Dreigliederung unterscheidet grundlegend zwischen zwei Eigentumsformen:
- Persönliches Eigentum: Das Haus, in dem man wohnt; die Möbel, die man nutzt; die Bücher, die man liest. Dieses Eigentum dient dem individuellen Leben und verbleibt vollständig beim Einzelnen.
- Produktives Nutzungseigentum: Fabrikgebäude, Maschinen, Acker, Computersysteme – alles, was für wirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird. Dieses Eigentum hat immer eine gesellschaftliche Dimension, da es durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen erst möglich wird.
Das Nutzungseigentum wird an diejenigen übertragen, die es am besten verwalten können – die Menschen, die damit arbeiten, die nötige Fachkenntnis besitzen und Verantwortung übernehmen. Dieses Prinzip entspricht dem, was in modernen Unternehmensformen wie Genossenschaften, Stiftungsunternehmen oder Verantwortungseigentum bereits verwirklicht wird.
Das Ende des herkömmlichen Privateigentums an Produktionsmitteln
Was als wirtschaftliche Eigeninitiative eines Unternehmers begann, wird zur Konzernstruktur mit anonymen Anteilseignern – die keinen persönlichen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, aber Entscheidungsrechte besitzen. Dieses System erzeugt Fehlanreize: Renditeerwartungen von Investoren dominieren über die Interessen von Mitarbeitern, Kunden und Gemeinschaft.
Das Nutzungseigentum löst dieses Problem: Es überträgt das Recht an einem Produktionsmittel auf diejenigen, die es aktiv nutzen und verantworten – auf Zeit und mit Rechenschaftspflicht gegenüber der Allgemeinheit.
Geistiges Eigentum und die Patentfrage
Geistiges Eigentum – Patente, Urheberrechte, Marken – ist in der modernen Wirtschaft zu einer zentralen Machtressource geworden. Pharmaunternehmen blockieren lebensrettende Medikamente durch Patentmonopole. Technologiekonzerne sichern sich durch Patentportfolios Marktdominanz, nicht durch Innovation. Das derzeitige System schützt nicht den Erfinder, sondern den Konzern.
Der Dreigliederungs-Vorschlag: Geistiges Eigentum steht dem Schöpfer zu – für eine begrenzte Zeit. Danach wird es zum Gemeingut. Damit kehren die Früchte der gesellschaftlich ermöglichten Kreativität dorthin zurück, wo sie entstanden sind: in die Gesellschaft.
Weiterführend: Kapital und Nutzungseigentum · Verantwortungseigentum ermöglichen · Privatisierung · Kunstwerke vor Kapitalisierung schützen
Freiheit · Kulturelles & Geistiges Leben
A. Aktuelle Lage
Besitz und Eigentum werden oft gleichgesetzt — sind es aber nicht. Eigentum ist das rechtliche Verhältnis, Besitz ist das tatsächliche Haben. In der sozialen Dreigliederung ist die Frage des Besitzes zentral: Wer nutzt etwas, wer bestimmt darüber, wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Konzentration von Besitz — vor allem von Boden, Wohnraum und Produktionsmitteln — ist eine der wichtigsten Ursachen sozialer Ungleichheit. Gleichzeitig gibt es eine Renaissance von Nutzungsmodellen, die Besitz ohne Eigentum ermöglichen: Sharing, Leasing, gemeinschaftliche Nutzung.
B. Lösungsansätze
- Nutzungseigentum stärken — Wer etwas nutzt und verantwortet, sollte es besitzen. Wer es nur hält, um Rendite zu ziehen, sollte es nicht dauerhaft besitzen können. Gemeinschaftliche Besitzformen für Boden und Infrastruktur.
- Sharing-Modelle institutionell fördern — Bibliotheken für Werkzeuge, Fahrzeuge, Räume. Was nicht permanent gebraucht wird, muss nicht permanent besessen werden.
- Gemeinschaftlicher Besitz für Commons — Natürliche Ressourcen, digitale Infrastruktur, Grundlagenforschung — diese Güter sollten gemeinschaftlichem Besitz unterliegen, nicht privatem.
C. Praktische Beispiele
Mietshäuser Syndikat — Wohnhäuser werden aus dem Markt herausgekauft und dauerhaft gemeinsam genutzt. Besitz ohne spekulative Verwertung.
Tool Libraries (Werkzeugbibliotheken) — In über 30 deutschen Städten gibt es Leihwerkzeuge statt Einzelbesitz. Das Kämmerer-Konzept: Was brauche ich selten, muss ich nicht besitzen.
Wikipedia — Wissen als Gemeingut, nicht als Besitz. Das größte Wissenswerk der Menschheit gehört niemandem und allen.
D. Orte & Initiativen
Mietshäuser Syndikat — syndikat.org
Commons-Institut — commons-institut.org
Shareable — shareable.net