eigentum – Geistig und individuell
Jedes Eigentumsrecht steht in einem Spannungsfeld zwischen Einzel- und Allgemeinwohlinteresse. Im westlichen Liberalismus hat das römisch-rechtliche Privateigentum zu einer starken Betonung der Einzelinteressen geführt. Das System des sozialistischen Staatseigentums war historisch gesehen nicht erfolgreich.
In einer Übergangszeit verfallen alle Rechte an geistigem Eigentum nach spätestens 30 Jahren. Diese Werke werden dann Allgemeingut. Langfristig gibt es keinen Patentschutz im herkömmlichen Sinne mehr. Erfindungen mögen der Allgemeinheit dienen. Alle persönlichen Fähigkeiten, die bei umfassender Betrachtung gesamtgesellschaftlich ermöglicht wurden, fließen so als „Früchte“ wieder in die Gesellschaft zurück.
Ziel eines neuen Eigentumsrechts sollte es sein, die Fähigkeiten der Menschen und die Produktionsmittel so zusammenzubringen, dass die natürliche Zusammengehörigkeit zwischen beiden, insbesondere die freie Einzelinitiative und das Verantwortungsgefühl, erhalten bleiben. Nach einem Überleitungsprozess tritt ein vorübergehendes Nutzungsrecht an die Stelle des bisherigen Eigentums.
Privates Eigentum sollte jeder Mensch auch in Zukunft für sein engeres, nicht berufliches Lebensumfeld haben. Dies kann gekauft, verkauft und bedingt vererbt werden. Der Übergang zum produktiven Nutzungseigentum, also zu allem für berufliche, produktive Zwecke verwendeten Eigentum, ist fließend.
Freiheit · Kulturelles & Geistiges Leben
A. Aktuelle Lage
Besitz und Eigentum werden oft gleichgesetzt — sind es aber nicht. Eigentum ist das rechtliche Verhältnis, Besitz ist das tatsächliche Haben. In der sozialen Dreigliederung ist die Frage des Besitzes zentral: Wer nutzt etwas, wer bestimmt darüber, wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Konzentration von Besitz — vor allem von Boden, Wohnraum und Produktionsmitteln — ist eine der wichtigsten Ursachen sozialer Ungleichheit. Gleichzeitig gibt es eine Renaissance von Nutzungsmodellen, die Besitz ohne Eigentum ermöglichen: Sharing, Leasing, gemeinschaftliche Nutzung.
B. Lösungsansätze
- Nutzungseigentum stärken — Wer etwas nutzt und verantwortet, sollte es besitzen. Wer es nur hält, um Rendite zu ziehen, sollte es nicht dauerhaft besitzen können. Gemeinschaftliche Besitzformen für Boden und Infrastruktur.
- Sharing-Modelle institutionell fördern — Bibliotheken für Werkzeuge, Fahrzeuge, Räume. Was nicht permanent gebraucht wird, muss nicht permanent besessen werden.
- Gemeinschaftlicher Besitz für Commons — Natürliche Ressourcen, digitale Infrastruktur, Grundlagenforschung — diese Güter sollten gemeinschaftlichem Besitz unterliegen, nicht privatem.
C. Praktische Beispiele
Mietshäuser Syndikat — Wohnhäuser werden aus dem Markt herausgekauft und dauerhaft gemeinsam genutzt. Besitz ohne spekulative Verwertung.
Tool Libraries (Werkzeugbibliotheken) — In über 30 deutschen Städten gibt es Leihwerkzeuge statt Einzelbesitz. Das Kämmerer-Konzept: Was brauche ich selten, muss ich nicht besitzen.
Wikipedia — Wissen als Gemeingut, nicht als Besitz. Das größte Wissenswerk der Menschheit gehört niemandem und allen.
D. Orte & Initiativen
Mietshäuser Syndikat — syndikat.org
Commons-Institut — commons-institut.org
Shareable — shareable.net