
Freiraum für gemeinnütziges Wirtschaften
Wir engagieren uns in Initiativen und schätzen bewährte Rechtsstrukturen, die vor allem auch die Anerkennung gemeinnütziger Zwecke umfassen (Stiftung, Eingetragener Verein, Genossenschaft, eGmbH, GmbH und Aktiengesellschaft).
Wir bedauern, dass Unternehmen als GmbH und AG gesetzlich gezwungen sind, Gewinne zu erwirtschaften, und dass deren Geschäftsführer bzw. Vorstände sich strafbar machen, wenn sie Aktivitäten zum Allgemeinwohl ausführen (als Veruntreuung gegenüber Gesellschaftern).
Wir wünschen uns gesetzliche Regelungen, die dies ausdrücklich zulassen, ja sogar fördern: Damit wird die im Grundgesetz (GG) verankerte Allgemeinwohlverpflichtung der Wirtschaft zumindest teilweise in eine gesetzliche Regelung übergeführt.
Was gemeinnütziges Wirtschaften bedeutet
Wirtschaften im Sinne der Sozialen Dreigliederung hat von Natur aus einen gemeinschaftlichen Charakter: Kein Unternehmen produziert allein – es ist eingebettet in Lieferketten, Infrastruktur, einen Markt aus Konsumenten und ein gesellschaftliches Umfeld, das durch Bildung, Recht und Kultur geprägt ist. Diese gesellschaftliche Einbettung schafft eine Verpflichtung: Wer wirtschaftlich tätig ist, ist dem Allgemeinwohl gegenüber verantwortlich.
Das Gemeinwohl-Konzept in der Praxis
Die Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ) hat ein konkretes Instrument entwickelt: die Gemeinwohl-Bilanz. Anstatt nur Gewinn und Verlust zu messen, bewertet die GWÖ-Bilanz ein Unternehmen nach:
- Menschenwürde in Lieferketten und beim Personal
- Solidarität und soziale Gerechtigkeit
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Transparenz und Mitbestimmung
- Beitrag zur Gemeinschaft
Mehr als 1.000 Unternehmen weltweit – darunter viele aus dem deutschsprachigen Raum – erstellen bereits freiwillig eine Gemeinwohl-Bilanz.
Das rechtliche Problem
Das geltende Gesellschaftsrecht zwingt GmbH- und AG-Führungen faktisch zur Gewinnmaximierung. § 93 des Aktiengesetzes (Sorgfaltspflicht des Vorstands) und die Treuepflicht gegenüber Gesellschaftern schaffen eine Haftungsfalle für Führungskräfte, die bewusst auf Gewinn zugunsten des Allgemeinwohls verzichten. Dieses rechtliche Konstrukt ist ein strukturelles Hindernis für gemeinnütziges Wirtschaften.
Wege zur Veränderung
- Neue Rechtsformen wie die Genossenschaft oder die Gemeinwohl-AG, die das Allgemeinwohl als Unternehmenszweck verankern
- Steuerliche Vorteile für Unternehmen, die nachweislich gemeinnützig wirtschaften
- Öffentliche Gemeinwohl-Bilanzen als Transparenzinstrument für Konsumentinnen und Konsumenten
- Änderung des Aktiengesetzes, um Führungskräfte bei gemeinnützigen Entscheidungen zu schützen
Weiterführend: Verantwortungseigentum ermöglichen · Unternehmen und Assoziationen · Allgemeinwohl dokumentieren · Kooperationen und Zusammenarbeit
Brüderlichkeit · Humane & Solidarische Wirtschaft
A. Aktuelle Lage
Ein GmbH-Geschäftsführer, der Unternehmensgewinne bewusst für gemeinnützige Zwecke einsetzt statt sie auszuschütten, kann sich wegen Untreue strafbar machen. Das steht nicht in irgendeiner extremen Auslegung des Gesetzes — das ist geltende Rechtslage. Gemeinnütziges Wirtschaften ist damit strukturell benachteiligt, solange die Rechtsformen das nicht ausdrücklich erlauben.
Genossenschaften, Vereine und Stiftungen haben mehr Spielraum — aber sie haben auch andere Einschränkungen. Ein durchgängig gemeinnütziges Unternehmen, das wirtschaftlich aktiv und gleichzeitig seinem gesellschaftlichen Zweck vollständig verpflichtet ist, findet im deutschen Recht keine passende Heimat.
B. Lösungsansätze
- Rechtsformen reformieren — GmbH und AG sollten die Möglichkeit erhalten, Gemeinwohlzwecke verbindlich in ihrer Satzung zu verankern — mit rechtlichem Schutz für Geschäftsführer, die danach handeln.
- Gemeinnützigkeitsrecht erweitern — Was als gemeinnützig anerkannt wird, ist heute eng gefasst. Wirtschaftliche Aktivität für das Gemeinwohl — Versorgung, Regionalbeschaffung, ökologischer Anbau — sollte steuerrechtlich begünstigt sein.
- Gemeinwohl-Bilanz als Pflicht — Unternehmen ab einer gewissen Größe sollten neben der Gewinn-und-Verlust-Rechnung eine Gemeinwohl-Bilanz vorlegen. Was sie der Gesellschaft kosten und was sie ihr geben, muss sichtbar werden.
C. Praktische Beispiele
Gemeinwohl-Ökonomie — Über 800 Unternehmen erstellen eine freiwillige Gemeinwohl-Bilanz. In einigen österreichischen Gemeinden ist sie Pflicht für Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen.
Triodos Bank — Banktätigkeit als gemeinnützige Wirtschaftsform: Alle finanzierten Projekte sind öffentlich einsehbar, kein Handel mit Derivaten, keine anonymen Geldströme.
Gepa Fair Trade (Wuppertal) — Gemeinnützige Handelsgesellschaft, die seit 50 Jahren faire Handelsbedingungen mit Produzenten im Globalen Süden organisiert.
D. Orte & Initiativen
Gemeinwohl-Ökonomie — ecogood.org
Gepa — Wuppertal · gepa.de
Bundesverband Soziokultur — soziokultur.de