Kapitalgesellschaften, Börse und Risiken

Finanzprodukte und deren 20 handelnde Konzerne verwalten 2019 ein Kapital von 44.335 Milliarden US-$ (44.335.000.000.000). Zum Vergleich belief sich das Bruttoweltprodukt (BWP) 2014 auf 77.451 Milliarden US-$ (77.451.000.000.000). Leicht ist zu erkennen, dass diese Konzerne mehr oder weniger im Hintergrund mehr als die Hälfte der Weltwirtschaft über ihre Beteiligungen an den Aktiengesellschaften und Fonds kontrollieren können. Der Wirtschaftsbereich sollte in einem umfassenden Sinne die Verantwortung für seine Handlungen übernehmen. Entstehende Schäden an der Umwelt oder im Sozialen, wie durch Massenentlassungen, müssen auch durch die Wirtschaftsunternehmen finanziell ausgeglichen werden. Ein Auslagern der Folgekosten auf den Staat sollte nicht mehr möglich sein. 


  • Finanzkonzerne arbeiten nicht unter Bankenaufsicht wie BaFin und sind nicht Basel III unterlegen.
  • Anleger haben kein Mitspracherecht mehr.
  • Entscheidungen werden mathematisch gefällt und können in Bruchteilen von Sekunden ausgeführt werden – first come, first serve.
  • Private Altersvorsorgesysteme und Banken sind die größten Kunden dieser Finanzkonzerne.
  • Die Finanzkonzerne sind über ein Netz von gegenseitigen Beteiligungen verbunden und damit nahezu unangreifbar.
  • Direkte oder indirekte Mehrheiten sorgen für faktische Machtkonzentration über die AG Konzerne.
 

AKTIENGESELLSCHAFT

  1. Sinnvolle Veränderungen des Aktienrechts im Rechtsleben verankern
  2. Stimmenproporz von aktiven und passiven Beteiligungsformen; deren Stimmrecht neu ordnen
  3. Aufsichtsrat: Parität von Mitarbeitenden und anderen gewählten Vertretern
  4. Abstimmungen von grundsätzlicher Bedeutung bedürfen der Zustimmung der Mitarbeitenden

Finanzprodukte sind nicht hinreichend abgesichert. Bei einem Börsencrash oder einer Wirtschaftskrise können Anleger ihre Anlagen oder Rentenansprüche verlieren, wenn ein Finanzkonzern Konkurs macht. Gesetzliche Rücklagenbildung müssen als Verpflichtung bestehen.

Finanzkonzerne sind als systemrelevant einzustufen, um mehr Transparenz zu erzielen.

 

Das Kartellrecht sollte übergangsweise härter gefasst sein, bis assoziatives Zusammenwirken nachweisbar funktioniert.

Obergrenzen von Aktienbeteiligungen sind gesetzlich festzulegen.

Eine Mindestlaufzeit von Aktienbesitz ab beispielsweise 1 Jahr ist gesetzlich zu regeln. (Aufgabe des Rechtslebens)

Bei unbotmäßiger Größe eines Konzerns sollte er zerschlagen werden. Dabei sollte die Versorgung von Menschen in den Vordergrund gestellt werden.

Steuerschlupflöcher sind zu schließen, eine gerechte Besteuerung einzuführen.