Jedes Kind ist anders und muss die Chance erhalten, sein Entwicklungspotenzial voll zu entfalten, und zwar unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern. Da Alternativschulen (Privatschulen) aufgrund der geringeren Förderung durch den Staat Schulgeld erheben müssen, hängt es von dem Einkommen der Eltern ab, welche
Schule gewählt werden kann. Das Grundgesetz Art. 7, Absatz 4 fordert, dass keine Sonderung durch die Besitzverhältnisse der Eltern stattfinden darf.
Die Einführung von Bildungsgutscheinen ermöglicht jedem Kind eine freie Schulwahl. Dabei stünde den Eltern für jedes schulpflichtige Kind und später dem volljährigen Schüler ein Bildungsgutschein zu, rechtlich legitimiert durch die Organe des Rechtslebens. Dieser wird der gewählten Bildungseinrichtung übergeben und berechtigt zu einem staatlichen Zuschuss in einer bestimmten Höhe, welche abhängig von der Klassenstufe ist