Neuordnung des Rechts nach
der Natur der Rechtsverhältnisse
1. Öffentliches Recht ist das Recht, das sich auf die Sicherheit und Gleichheit aller Menschen bezieht, wie das Verfassungsrecht, Straftatbestände, Steuerrecht, Arbeitsrecht.
2. Strafrecht ist das, was geltendes Recht ist gegenüber einer Rechtsverletzung, also die Rechtsfolge. Dieser Teil des Rechtes wird dem Kultur- und Geistesleben als Aufgabe zugewiesen und überwiegend Richterrecht sein. Allein die Feststellung der Straftatbestände soll weiterhin demokratische Aufgabe des Staates sein, wobei bestimmte Tatbestände wie die Todesstrafe nur mit qualifizierten Mehrheiten eingeführt bzw. verändert werden dürfen.
3. Privatrecht ist Recht gegenüber dem, was eben private Verhältnisse der Menschen sind, wie das Vertragsrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Handelsrecht. Auch dieses Rechtsgebiet wird Aufgabe des Geisteslebens werden. Richter zu Punkt 2 und 3 werden vom Kultur- und Geistesleben bestellt. Ihre Amtszeit ist auf 5-10 Jahre begrenzt. Danach endet ihre Amtszeit automatisch.
Jede und jeder Staatsangehörige hat für den Fall eines Strafprozesses das Recht, sich aus dem Kreis der amtierenden Richter einen Richter für seinen Prozess auszuwählen. Dies dient der größeren Vertrauensbildung zu Richtern bei Menschen z.B. mit Migrationshintergrund oder sonstigen kulturell-geistig bedingten Besonderheiten (z.B. Sprache, Religion).
Bei privatrechtlichen Rechtsfragen sollten Richter als Menschen aus der Praxis urteilen. Ähnlich wie im angelsächsischen Raum wird Privat- und Strafrecht weitgehend „entstaatlicht“. Es wird nach einer Übergangsphase überwiegend zu Richterrecht werden.
Die Judikative erfährt damit gegenüber der abstrakteren parlamentarischen Rechtsetzung eine Verstärkung.
Gleichheit · Staats- & Rechtsleben
A. Aktuelle Lage
Die soziale Frage des 21. Jahrhunderts ist nicht mehr die Verteilung von Industrieproduktion — sie ist die Neuordnung von Eigentum, Arbeit, Demokratie und Recht angesichts von Digitalisierung, Klimawandel und globaler Ungleichheit. Die bestehenden Institutionen wurden für eine andere Welt gebaut. Sie müssen nicht abgerissen, aber grundlegend erneuert werden.
„Neuordnung" ist kein Programm — es ist eine Aufgabe. Die Soziale Dreigliederung bietet dafür eine Orientierung: Freiheit im Geistesleben, Gleichheit im Rechtsleben, Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben. Das ist keine Utopie, sondern ein Kompass.
B. Lösungsansätze
- Dreigliederung als politisches Leitprinzip — Die Trennung von Kulturleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben verhindert, dass eine Sphäre die anderen dominiert. Wirtschaftliche Macht soll nicht über Recht und Bildung verfügen. Staatliche Macht soll das Kulturleben nicht kolonisieren.
- Schrittweise Transformation statt Revolution — Neuordnung funktioniert durch konkrete Reformen: Rechtsformen für Verantwortungseigentum, Bürgerräte, Grundsicherung, Stärkung assoziativer Wirtschaft. Kein Masterplan, sondern viele parallele Schritte.
- Europäische Dimension — Nationale Neuordnung stößt an Grenzen: Kapitalflucht, Steuerwettbewerb, globale Lieferketten. Europa bietet den Rahmen, in dem eine soziale Neuordnung tatsächlich wirksam werden kann.
C. Praktische Beispiele
Rainer Monnets Arbeit — wende.jetzt dokumentiert den laufenden Versuch, Dreigliederungsideen in konkrete politische Vorschläge zu übersetzen — für alle drei Sphären.
Gemeinwohl-Ökonomie Bewegung — Über 800 Unternehmen weltweit, die ihre Aktivität an einem alternativen Wirtschaftssystem ausrichten. Transformation von unten.
Nordic Model — Die skandinavischen Länder haben nicht die Dreigliederung umgesetzt, aber viele ihrer Prinzipien realisiert: starke Sozialstaatlichkeit, hohe Beteiligung, wenig Korruption.
D. Orte & Initiativen
Soziale Dreigliederung — dreigliederung.de
Gemeinwohl-Ökonomie — ecogood.org
Zukunftsinstitut — zukunftsinstitut.de