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Religiöse Vielfalt

Das Ausüben einer Religion ist ein wesentlicher Bestandteil der freien Persönlichkeitsentfaltung. Zum freien Kultur- und Geistesleben gehört – neben Bildung, Kunst und Wissenschaft – auch die freie Religionsausübung. Das Wirtschaftsleben kann Produkte herstellen oder Dienstleistungen erbringen, die für ein religiöses Leben gewünscht werden. Doch darf eine Religionsgemeinschaft keine grundsätzlichen Einschränkungen für das Wirtschaftsleben treffen. Die Rahmenbedingungen einer Gesellschaft werden im Rechtsleben festgelegt – und der Mensch als Gleicher unter Gleichen behandelt (im Sinne von Grundrechten und -pflichten).
Diese Rahmenbedingungen müssen eine freie Religionsausübung ermöglichen,

wie sie insgesamt eine freie Entfaltung der Persönlichkeit im Kultur- und Geistesleben ermöglichen sollen.

Hierdurch entsteht die interessante Herausforderung, dass Religionen als NGOs ihre Anliegen grundsätzlich in einer Gesellschaft vertreten können, dass jedoch Religion als ein Kriterium zur Bildung von politischen Parteien die Religionsfreiheit stark einschränken kann. Parteien können den Menschen besonders dann dienen, wenn sie kulturelle Vielfalt fördern und sich auf Sachfragen fokussieren, die wirklich in den Bereich des Rechtslebens fallen. Eine multikulturelle Gesellschaft ist für mehr als eine Religion da und will gerade nicht religiöse Parteienbildung fördern.

Im Umkehrschluss kann der Staat natürlich auch nicht für eine Religion Kirchensteuern einsammeln und für andere nicht. Das ist wiederum eine Form der Ungleichbehandlung. Daher ist eine Abschaffung der Kirchensteuer als eine wichtige Entkopplung von Staat und Kirche zu sehen. Der Einsatz für die freie Ausübung anderer Religionen ist erforderlich. Niemand soll sich durch die Ausübung einer Religion als nicht willkommen erleben.


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Freiheit · Kulturelles & Geistiges Leben

A. Aktuelle Lage

Religion ist die älteste Form organisierter Spiritualität — und eine der umstrittensten gesellschaftlichen Kräfte. In Deutschland ist das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften komplex: Kirchen kooperieren mit dem Staat (Kirchensteuer, konfessioneller Schulunterricht, kirchliche Sozialeinrichtungen), sind aber formal unabhängig. Der Säkularisierungstrend ist stark — gleichzeitig wächst religiöse Pluralisierung durch Migration.

In der Dreigliederung ist Religion Teil des freien Geisteslebens: Der Staat hat weder zu fördern noch zu bekämpfen, sondern Freiheit zu gewährleisten.

B. Lösungsansätze

  • Trennung von Staat und Kirche konsequenter vollziehen — Die Kirchensteuer, staatlich eingezogen, ist ein Überbleibsel historischer Verflechtung. Eine Reform zugunsten direkter Mitgliedsbeiträge wäre konsequenter.
  • Alle Religionen gleich behandeln — Islamischer Religionsunterricht, jüdische Gemeindeförderung, buddhistische Meditationszentren — gleiche Regeln für alle Religionsgemeinschaften.
  • Spiritualität jenseits von Religion anerkennen — Viele Menschen haben tiefe spirituelle Erfahrungen, die sich keiner Religionsgemeinschaft zuordnen. Das sollte im gesellschaftlichen Diskurs Raum haben.

C. Praktische Beispiele

Anthroposophie als Weltanschauung — Steiner hat eine spirituelle Weltanschauung entwickelt, die weder Kirche noch Wissenschaft ist. Ein Beispiel für freies, nicht-institutionalisiertes Geistesleben.

Weltkirchenrat (ÖRK) — Ökumenische Bewegung, die religiöse Vielfalt innerhalb des Christentums als Reichtum begreift. Modell für pluralistisches Religionsleben.

Interreligiöser Dialog Berlin — Konkrete Begegnungsformate zwischen Angehörigen verschiedener Religionen. Nicht Theologie, sondern Begegnung.

D. Orte & Initiativen

Rat der Religionen Frankfurt — rat-der-religionen.de

Deutsche Buddhistische Union — buddhismus.de

Zentralrat der Muslime — zentralrat.de

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