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Freiheit · Kulturelles & Geistiges Leben

Freies Mandat

A. Aktuelle Lage

Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert das freie Mandat: Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. In der Praxis ist es weitgehend aufgehoben: Fraktionsdisziplin, Koalitionsverträge und Karriereerwartungen führen dazu, dass Abgeordnete fast immer so abstimmen, wie ihre Fraktion es vorgibt.

Das Spannungsverhältnis ist strukturell: Ohne Fraktionskohärenz keine handlungsfähige Regierung. Mit zu viel Fraktionskohärenz kein wirklich freies Mandat.

B. Lösungsansätze

  • Mehr namentliche Abstimmungen — Wenn jede Abstimmung öffentlich und personenzugeordnet ist, werden Abgeordnete sichtbarer verantwortlich gemacht. Fraktionszwang wird aber nicht aufgehoben.
  • Gewissensentscheidungen explizit kennzeichnen — Bei Themen mit starker ethischer Dimension (Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch) sollte das freie Mandat der Standard sein, nicht die Ausnahme.
  • Bürger-Abgeordneten-Dialog institutionalisieren — Wenn Abgeordnete regelmäßig rechenschaftspflichtig gegenüber ihren Wahlkreisen sind, entsteht eine andere Grundlage für das freie Mandat.

C. Praktische Beispiele

Abgeordnetenwatch.de — Macht Abstimmungsverhalten transparent. Bürger sehen, wann Abgeordnete vom Fraktionskurs abweichen.

Freie Abstimmung zur Sterbehilfe (Bundestag, 2015) — Eines der seltenen Beispiele, wo der Bundestag explizit eine freie Abstimmung ohne Fraktionsvorgabe beschlossen hat.

Swiss People's Party recall — In einigen Kantonen können Abgeordnete per Volksinitiative abberufen werden. Das stärkt die Rechenschaftspflicht.

D. Orte & Initiativen

Abgeordnetenwatch — abgeordnetenwatch.de

Mehr Demokratie e.V. — mehr-demokratie.de

Bundestag — bundestag.de

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