Neutralität des Staates gegenüber allen Geistes- und Kulturinhalten Der Staat hat sich neutral gegenüber allen inhaltlichen Bestimmungen des Geisteslebens (Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaften) zu verhalten, soweit nicht durch diese allgemein-menschliche Interessen gefährdet werden. Er sollte… Neutralität des Staates
Religiöse Vielfalt Das Ausüben einer Religion ist ein wesentlicher Bestandteil der freien Persönlichkeitsentfaltung. Zum freien Kultur- und Geistesleben gehört – neben Bildung, Kunst und Wissenschaft – auch die freie Religionsausübung. Das Wirtschaftsleben kann Produkte herstellen… Religiöse Vielfalt
