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Parteien-Demokratie in Mandate-Demokratie verwandeln


Parteien-Demokratie in Mandate-Demokratie verwandeln

Seit dem Debakel der Landtagswahlen in Thüringen stellen sich viele Fragen. Sind unsere Volksvertreter wirklich die Vertreter des Volkes, also unsere Vertreter? Oder handeln sie aus machtpolitischem Kalkül? Warum müssen die Vertreter des Volkes sich in Parteien zusammenfinden? Sind nicht im Bundestag die Entscheidungen auf sachlicher und kompetenter Ebene zu treffen? Dafür bedarf es keiner Parteien. Parteiprogramme, die von niemandem eingehalten werden, sind Schall und Rauch und hohle Versprechungen.

Außerdem vertreten die Abgeordneten (also die Mitglieder des Bundestages) nach Art. 38 GG das Volk und sind in ihren Entscheidungen ihrem Gewissen unterworfen – und nicht den Parteien. Der Fraktionszwang unterminiert ihre Gewissensfreiheit und beschneidet die individuelle Freiheit der Abgeordneten. Spendenaffären rund um die Parteienfinanzierung haben in der Vergangenheit (Flick, Kohl) gezeigt, wie korrupt und anfällig ein solches System sein kann und welche Gefahren dadurch für das Volk entstehen können.

Bundestag und Bundesrat mögen ein Gesetz zur Neufassung der Abgeordnetendemokratie erlassen und verabschieden, das zur Eingrenzung des Einflusses der Parteien führen möge.

Informieren Sie sich über die Beeinträchtigung der Gewaltenteilung durch die Parteien und fordern Sie die dauerhafte Beschränkung der Macht der Parteien im Rahmen einer Verfassungsänderung bzw. durch neue oder durch Abänderung bestehender Gesetze.

 

https://www.gewaltenteilung.de/das-problem/


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Politische Willensbildung – Parteien – freies Mandat

Politische Willensbildung – Parteien – freies Mandat

Parteien wirken heute nicht nur an der politischen Willensbildung mit, sie beherrschen sie. Die Gewaltenteilung als Aufgabenteilung innerhalb des Rechtssystems wird durch die Parteien und Lobbyisten zunehmend unterlaufen. Aber auch im Wirtschaftsleben, Geistesleben sowie in den Medien haben sich die „Parteisoldaten“ an den entscheidenden Schalthebeln postiert. Diese schleichende Machtkonzentration allein begründet eine verstärkte funktionale Aufgabenteilung sowohl innerhalb des Staates als auch über die Staatsebene hinaus. Dies wird die bestehende Macht der Parteien einschränken oder unterbinden. Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass sich Parteien gründen.

Sie fungieren in Zukunft im Hintergrund. Im Vordergrund stehen Bürger, Parlamentarier und das Parlament. Die Bürger und Wähler verlassen sich zunehmend weniger auf phrasenhafte Wahlversprechen, die zumeist in der folgenden Legislaturperiode nicht von den Parteivertretern umgesetzt werden. Auf den parteigebundenen Abgeordneten im Parlament lastet der Druck der Parteien. Das hat dazu geführt, dass sich die Grenze zwischen zulässiger Fraktionsdisziplin und unzulässigem Fraktionszwang immer mehr verwischt hat. Das freie Mandat aus Art. 38 GG, wonach der einzelne Abgeordnete weisungsfrei und seinem Gewissen verpflichtet ist, wird zur Farce, d.h. wird faktisch zu einem imperativen Mandat.

Die Gesetzgebung sollte darauf hinwirken, dass Entscheidungen nur noch auf Mündigkeit und Gewissen beruhen; nicht mehr zulässig sind Fraktionsentscheidungen und der damit verbundene unbotmäßige Druck auf die Abgeordneten.

Wenden Sie sich gegen die Spaltung der Gesellschaft in links und rechts, in konservativ und progressiv. Treten Sie für Sachpolitik ein, indem Sie den Einfluss der Parteien im Rahmen einer neuen gesamtgesellschaftlichen Aufgabenteilung zurückdrängen und freie Gewissensentscheidungen für jede Rechtsfrage auf allen föderalen Ebenen ermöglichen.


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Föderalismus – Kommunen, Bundesländer, Bundesrepublik

Föderalismus – Kommunen, Bundesländer, BRD

Auch der Föderalismus ist ein Prinzip des Rechtslebens. Es bedeutet, dass ein Staat sich in mehr oder weniger selbständige Bundesländer gliedern kann. Die unteren Ebenen sollen vor den oberen Ebenen Vorrang haben, wenn sie eine Leistung erbringen können (Subsidiaritätsgrundsatz). Neben der Gewaltenteilung ist dieses Prinzip ein weiteres Mittel gegenseitigen Ausgleichs und gegenseitiger Kontrolle (checks and balances) der demokratischen Organe. Auch bietet der dezentrale Föderalismus die Möglichkeit, die örtlichen Bedürfnisse der Menschen und regionale Gegebenheiten besser zu berücksichtigen.

Stellen Sie politische Forderungen an EU- und Nationalpolitiker für eine Rückverlagerung der Kompetenzen, um auch die sogenannte vertikale Gewaltenteilung (wieder) zu stärken.


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Verfassung und grundlegende Bestimmungen

Verfassung und grundlegende Bestimmungen

Das Volk hat das alleinige Recht, sich eine Verfassung zu geben, diese zu ändern oder kann dem Parlament ein Mandat zur Änderung erteilen. Vor allem grundlegenden Entscheidungen außenpolitischer und militärischer Art sollte das Volk in einer Verfassung langfristig selbst festlegen oder per Volksentscheid selbst bestimmen (s.o. zu Staatsform Direkte oder/und indirekte Demokratie, Art. 146 GG).

Verbot der Produktion bestimmter Waffen (Landminen, Kernwaffen)


Verbot von Waffenexporten


Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Ausland


Austritt aus der NATO


Verbot des Einsatzes der Bundeswehr für Angriffskriege


Erklärung der Neutralität Deutschlands


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Gewaltenteilung

Gewaltenteilung – Einschränkung staatlicher Gewalt

Der demokratische Staat möge die Menschen schützen und ihnen Raum zur Entwicklung geben. Andererseits sollen die Menschen auch vor missbräuchlicher Gewaltanwendung des Staates geschützt werden. Ein Mittel dazu ist die von Montesquieu weiterentwickelte Gewaltenteilung in Rechtsprechung – Gesetzgebung – vollziehende Gewalt.

Die historisch entwickelte Gewaltenteilung soll eine Weiterentwicklung erfahren: Die alte, gefühlte Über-/Unterordnung zwischen Staat und Bürger, wie einst in der Monarchie, soll einem neuen Bewusstsein Platz machen, dass die Menschen ihre Angelegenheiten als einander Gleiche selbst verwalten.

Die alte Gewaltenteilung wird zur neuen Aufgabengliederung: einerseits zwischen den drei Teilsystemen Kultur- und Geistesleben, Rechts- und Wirtschaftsleben wie andererseits auch im Rechtssystem selbst. Mit dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabengliederung wird die Schutzaufgabe der historischen Gewaltenteilung sinnvoll weiterentwickelt.


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Volksentscheid

Volksentscheid

Ein bundes- und europaweiter Volksentscheid ist notwendig, damit Bürger gemeinsam die Grundlagen unserer Gesellschaft gestalten. Dazu existiert bereits ein mit viel Erfahrungen voll ausgearbeiteter Entwurf.

https://www.mehr-demokratie.de/gesetzentwurf

Er sieht drei Schritte vor: das Volksbegehren, durch das Vorschläge in den Bundestag eingebracht werden. Falls diese Vorschläge keine Berücksichtigung finden, wenden sich die Initiatoren in einem Volksbegehren direkt an die Bürger. Wenn es genügend Unterstützung und Interesse bei den Mitbürgern findet, entscheiden die Bürger mit einem Volksentscheid über Annahme oder Ablehnung des eingebrachten Themas.

 

 

Unterstützen Sie die Einführung von Volksentscheiden auf allen föderalen Ebenen als notwendiges Element der Kontrolle der Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten, auch zur stetigen Weiterentwicklung des Rechtssystems aus der Mitte des Volkes.


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Direkte / indirekte Demokratie

Staatsform – Direkte oder/und indirekte Demokratie

Den Bürgern eines Staates ist es überlassen, die genauere Ausgestaltung der Verfassung und darauf bauend die methodische Art und Weise der Gesetzgebung selbst festzulegen. Eine Mischform aus Parlament und Direktdemokratie wird realistisch sein.

Besonders wichtige Aspekte sollen stets ein obligatorisches Referendum (Volk und Parlament stimmen gemeinsam ab) bzw. mindestens Zwei-Drittel-Mehrheiten der Abgeordneten erfordern. Unabhängig hiervon muss die spätere Verfassung Regelungen enthalten, die sowohl direkte Abstimmungen durch das Volk als auch indirekte Abstimmungen durch das Parlament auf allgemeinmenschliche Gebiete begrenzt.

Informieren Sie sich zu den Positionen zum Art. 146 GG, der die Ablösung des Grundgesetzes bestimmt, sobald das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt.


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Direkte oder/und indirekte Demokratie

Staatsform – Direkte oder/und indirekte Demokratie

Den Bürgern eines Staates ist es überlassen, die genauere Ausgestaltung der Verfassung und darauf bauend die methodische Art und Weise der Gesetzgebung selbst festzulegen. Eine Mischform aus Parlament und Direktdemokratie wird angestrebt.

Besonders wichtige Aspekte sollen stets ein obligatorisches Referendum (Volk und Parlament stimmen gemeinsam ab) bzw. mindestens Zwei-Drittel-Mehrheiten der Abgeordneten erfordern. Unabhängig hiervon muss die spätere Verfassung Regelungen enthalten, die sowohl direkte Abstimmungen durch das Volk als auch indirekte Abstimmungen durch das Parlament auf allgemeinmenschliche Gebiete begrenzt.

Informieren Sie sich zu den Positionen zum Art. 146 GG, der die Ablösung des Grundgesetzes bestimmt, sobald das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue Verfassung beschließt.


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