Zum Inhalt springen

Mitgestalten auf lokaler Ebene

Mitgestalten auf lokaler Ebene – Wandel fördern und Verantwortung tragen

Bürgerräte, kommunale Bürgerentscheide sowie weitere Formen der Bürgerbeteiligung erhalten einen immer größeren Stellenwert. Die Zukunft lautet nicht, bei der Wahl einmal alle 4–5 Jahre Kreuze zu setzen, sondern im lokalen Umkreis die Zukunft mitzugestalten.

Beteiligen Sie sich stärker an regionalen politischen Aufgaben. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Stadt bzw. Gemeinde, in der Sie leben.

Warum lokale Mitgestaltung entscheidend ist

Der gesellschaftliche Wandel beginnt nicht in Berlin oder Brüssel – er beginnt in der Gemeinde, im Stadtbezirk, im Quartier. Dort wo Menschen täglich zusammenleben, entstehen die Fragen, die gesellschaftliche Antworten brauchen: Wie wird gebaut? Wie wird Mobilität gestaltet? Welche Schule gibt es? Wie werden öffentliche Grünflächen genutzt?

Im Sinne der Sozialen Dreigliederung gehört das Rechtsleben so nah wie möglich an die Menschen heran – nach dem Subsidiaritätsprinzip: Was auf lokaler Ebene entschieden werden kann, soll auch dort entschieden werden.

Formen der Bürgerbeteiligung

Die Werkzeuge lokaler Mitgestaltung sind vielfältig:

  • Bürgerrat: Eine zufällig ausgewählte Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern arbeitet intensiv an einem konkreten Thema und gibt Empfehlungen. Bürgerräte in Deutschland – etwa der Bürgerrat Demokratie (2019) auf Bundesebene oder zahlreiche kommunale Gremien – zeigen, dass Menschen, wenn sie gut informiert werden, differenzierte und konstruktive Lösungen entwickeln.
  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Auf kommunaler Ebene können Bürger in allen deutschen Bundesländern per Unterschriftensammlung Abstimmungen herbeiführen. Die Hürden variieren, aber das Instrument ist vorhanden.
  • Kommunale Bürgerversammlungen: Offene Veranstaltungen, in denen Bürger gemeinsam mit Verwaltung und Politik konkrete Fragen diskutieren und Lösungen erarbeiten.
  • Ehrenamtliches Engagement: In Vereinen, Initiativen, Genossenschaften, Stiftungen – das Ehrenamt ist die gelebte Form lokaler Mitgestaltung.

Lokale Wirtschaft mitgestalten

Mitgestaltung auf lokaler Ebene bedeutet auch Mitgestaltung der lokalen Wirtschaft. Regionale Kaufentscheidungen, die Unterstützung lokaler Produzenten, der Aufbau von Solidarischer Landwirtschaft (SoLaWi) oder Einkaufsgenossenschaften – das sind Formen wirtschaftlicher Assoziation, die im kleinen Maßstab zeigen, was im großen möglich wäre.

Wie du anfangen kannst

  • Informiere dich, welche Bürgerräte oder Beteiligungsformate es in deiner Gemeinde gibt
  • Besuche eine Gemeinderatssitzung – sie sind in der Regel öffentlich
  • Engagiere dich in einem lokalen Verein, einer Initiative oder Genossenschaft
  • Sprich mit Nachbarinnen und Nachbarn über gemeinsame Anliegen
  • Stelle eine Frage bei der nächsten Bürgersprechstunde deines Bürgermeisters oder deiner Bürgermeisterin

Wandel entsteht, wenn Menschen aufhören zu warten, dass andere ihn herbeiführen – und selbst beginnen, Verantwortung zu übernehmen.

Weiterführend: Volksentscheid · Lebendige Demokratie · Föderalismus · Wirtschaftswandel beginnen

Infektionsschutz

Infektionsschutz als Aufgabe des Rechtslebens

(S. auch Therapiefreiheit als Aufgabe des Geisteslebens)

Tritt eine Krankheit massiv und mit schneller Verbreitungsgeschwindigkeit auf, müssen staatliche Organe schnell und zielgerichtet reagiert können, sofern die Nachweise einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit stichhaltig sind. Nur in diesen Fällen darf in das Arzt-Patienten-Verhältnis, anders als bei individuellen Krankheiten, eingegriffen werden. Dies kann nur in enger Abstimmung und Beratung mit den Organen des Geisteslebens, wie einem Gesundheitsrat, geschehen.

Der Katastrophenschutz und die Brandbekämpfung werden unzweifelhaft als öffentliche Aufgabe verstanden, wie auch der Seuchen- bzw. Infektionsschutz.

Ein unabhängiger Gesundheitsrat, dem Geistesleben entspringend, kann die Forschungsinstitute gründen und führen. Die Organe des Staates wären „Empfänger“ der Forschungsergebnisse und nicht Auftraggeber. Die Finanzierung dieser Forschung ist hermetisch gegen Partikularinteressen und wirtschaftlich nutzenorientierte Einflussnahme abzusichern. Parlamentarisches oder direktdemokratisches Abwägen und das Umsetzen in Maßnahmen sind eine konsequente Folge.

Der Staat sollte zukünftig keine eigenen Forschungsinstitute betreiben (RKI oder PEI). Vielmehr sollte der Staat die Ergebnisse der Beratung von fachlich und demokratisch bestimmten Gremien, die durch Forschung und Wissenschaft legitimiert sind, entgegennehmen.

Der Staat sollte eine transparente, pluralistische Diskussion aller die Gesundheit betreffenden Maßnahmen in den Medien fördern. So wird Vertrauen in die getroffenen Maßnahmen und deren Wirkung aufgebaut. Alle beschlossenen Maßnahmen sollen einen zeitlichen und sachlichen engen Rahmen haben.

Eine Befristung in Monaten zwingt den Staat, den Gesundheitsrat zur aktuellen Lage immer wieder neu zu hören, und das Parlament zur neuerlichen Abwägung der Notwendigkeiten. Eine Maßnahme sollte sachlich auf einzelnen Vorschriften beruhen, statt ganze Gesetze zu benennen bzw. diese außer Kraft setzen.


Zurück

Neutralität des Staates

Neutralität des Staates gegenüber allen Geistes- und Kulturinhalten

Der Staat hat sich neutral gegenüber allen inhaltlichen Bestimmungen des Geisteslebens – Bildung, Kunst, Religion, Wissenschaften – zu verhalten, soweit nicht durch diese allgemein-menschliche Interessen gefährdet werden. Er sollte sich inhaltlicher Aussagen enthalten.

Eine staatliche Leitkultur sollte er nicht vorgeben oder eigene Einrichtungen kultureller Art betreiben. Dies wird als Verfassungsnorm festzulegen sein. Der Staat sichert die Freiheit auf allen Gebieten, bleibt aber ansonsten zurückhaltend. Er ermöglicht individuelle Entwicklung, greift aber inhaltlich nicht in die freie Entwicklung ein, außer wenn es zu Rechtsverstößen kommt.

Was Staatsneutralität bedeutet

In der Sozialen Dreigliederung ist das Geistesleben – also Bildung, Wissenschaft, Kunst, Medien und Religion – die Sphäre der Freiheit. Freiheit bedeutet: keine staatliche Inhaltsvorgabe. Der Staat finanziert und schützt das Geistesleben, aber er bestimmt nicht, was gedacht, gelehrt, geglaubt oder gestaltet wird.

Staatsneutralität bedeutet konkret:

  • Keine staatlichen Lehrpläne, die politische Werte vorschreiben
  • Keine Staatsmedien, die eine offizielle Sichtweise verbreiten
  • Keine Bevorzugung bestimmter Religionen oder Weltanschauungen
  • Keine Förderung von Kunst, die staatspolitische Ziele verfolgt

Wo der Staat heute nicht neutral ist

In der Praxis ist staatliche Neutralität in vielen Bereichen verletzt:

Bildung: Staatliche Lehrpläne legen fest, welche Geschichtsdeutungen, welche Wirtschaftstheorien und welche Werte im Unterricht vermittelt werden. Die Schulpflicht bindet Kinder an staatlich akkreditierte Einrichtungen. Alternative Bildungskonzepte – wie Waldorf, Montessori oder Homeschooling – haben es strukturell schwer.

Medien: Öffentlich-rechtliche Sender werden durch eine staatlich festgelegte Gebühr finanziert und stehen unter erheblichem politischem Einfluss in den Aufsichtsgremien. Dies ist keine echte Unabhängigkeit.

Wissenschaft: Staatliche Drittmittelförderung bevorzugt bestimmte Forschungsrichtungen. Lehrstuhlbesetzungen an staatlichen Universitäten sind politisch nicht neutral.

Neutralität sichern, ohne Verantwortung abzugeben

Staatsneutralität bedeutet nicht, dass der Staat sich aus dem Geistesleben zurückzieht. Er hat weiterhin die Aufgabe, Rahmenbedingungen für Freiheit zu schaffen:

  • Ausreichende Finanzierung von Bildung und Wissenschaft – ohne inhaltliche Einflussnahme
  • Schutz vor Monopolisierung von Medien und Öffentlichkeit durch wirtschaftliche Interessen
  • Garantie der Religionsfreiheit – für alle Glaubensrichtungen gleich
  • Schutz vor Extremismus und Menschenrechtsverletzungen – auch im Geistesleben

Die Grenze ist klar: Der Staat schützt die Freiheit, bestimmt aber nicht den Inhalt. Wo Inhalte allgemein-menschliche Rechte verletzen, greift das Rechtsleben ein – aber nur dort.

Weiterführend: Bildungsgutschein · Religiöse Vielfalt · Freie Wissenschaft · Verfassung

Stiftungen und Schenkungen

Stiftungen und Schenkungen

Stifterinnen und Stifter schenken in der Regel nicht ohne Bedingungen. Mit dem Willen verleihen die Stifter in den Statuten ihrem Vermögen einen Ewigkeitscharakter. Stiftungen erwirtschaften in der Regel ihr Geld aus Erträgen der Kapitalanlagen/Vermögensverwaltung. In den meisten Stiftungsstatuten ist festgelegt, dass das Stiftungsvermögen nicht angetastet oder verbraucht werden darf. Ausnahmen bestehen in sogenannten Verbrauchsstiftungen. 

Aus den Erträgen der Kapitalanlagen werden Zuwendungen für bestimmte Förderzwecke. Riesige Mengen an Geld werden in oft fragwürdigen Investments in der Finanzwirtschaft angelegt, die eigentlich Schenkungscharakter haben und initial aus unternehmerisch erzielten Gewinnen entstammen.

Damit auch Stiftungen anerkannt werden, deren Kapital oder deren Zu-Stiftungen für die satzungsgemäßen Zwecke verbraucht werden können, sollte das Stiftungsrecht so geändert werden, dass dies ausdrücklich erlaubt ist. Das Stiftungsrecht ist bereits geändert, allerdings erscheint es nicht sicher, ob die Behörden solche Satzungen auch anerkennen. Die Anerkennung ist notwendig, damit die Stiftungszuwendungen steuerbegünstigt sind. Stiften soll einen eindeutigen Schenkungscharakter erhalten. Das Geld soll von dem Zweck des Spenders ge- und erlöst werden. Stiftungen benötigen keinen Ewigkeitscharakter. Auch sollte die Gesetzgebung alte Stiftungen in Verbrauchsstiftungen umwandeln.(S. auch Verantwortungseigentum (Wirtschaftsleben))

http://8b0adadvwv.preview.infomaniak.website/unternehmer-mit-sinn/

Fordern Sie von der Politik übergangsweise die Schaffung neuer Rechtsformen (wie das Unternehmen in Verantwortungseigentum UiV), die einen gemeinwohlorientierten Verbrauch oder die Schenkung von Kapital für Unternehmen erleichtert. Langfristig sollte nach Jahren der Wirkung solcher Vorformen ein allgemeines Nutzungs- bzw. Verantwortungseigentum eingeführt werden.

…denn was viele erwirtschaftet haben, sollte auch vielen dienen. Dies soll damit rechtlich dauerhaft Ausdruck finden.


Zurück

Kapital und Nutzungseigentum

Kapital und Nutzungseigentum

Sowohl Geldkapital als auch Produktionsmittel sind nach ihrer Fertigstellung keine Waren mehr. Wir können hier von Nutzungs-, Treuhand-, Verantwortungs-, Kreislaufeigentum oder auch Eigentum im Fluss sprechen.

Vor Fertigstellung von Produktionsmitteln, die heute komplexe, arbeitsteilige Wertschöpfungsketten zwischen Zulieferbetrieben und Endmontageunternehmen umfassen, sind alle

Zwischenfabrikate käuflich und stellen solange Waren da. Mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme z.B. einer Maschine hört diese Eigenschaft eines Produktionsmittels auf, was buchungstechnisch einen Negativposten darstellt. Negativposten dieser Art (wie auch die noch im Wirtschaftsleben zu erklärende Geldalterung) bewirken eine wahre Korrelation zwischen Geld- und Warenströmen.

Für den Übergang des produktiven Kapitals in die Hände der Fähigsten sorgt das Geistesleben, der Staat achtet auf den rechtmäßigen Übergang.

Für alle Menschen, die Produktiveigentum besitzen, besteht die Möglichkeit, einzelvertraglich Vorformen eines später gesetzlich anzustrebenden Nutzungseigentums zu erproben. Ziel soll es dabei sein, Kapital immer in die Hände der Fähigen zu leiten. Es gibt schon Initiativen und Einrichtungen, die solche Vorhaben fördern, wie z.B. die Purpose Stiftung.


Zurück

Vererbung von Vermögen

Gemeinschaft beteiligen an Vererbung von Vermögen

Große Vermögen entstehen in der Regel nur dadurch, dass viele Menschen, oft über Generationen, zusammengearbeitet haben. Der Mehrwert jedoch kommt nur Wenigen zugute.

Langfristig sollte das Erbrecht nach den Ideen der Dreigliederung auf die Volljährigkeit der Kinder bzw. die Lebenszeit des Partners begrenzt sein. Letzten Nutzern steht das Recht zu, einen Nachfolger für Produktivvermögen zu bestimmen.

Sofern sie dies nicht erreichen können, wird ein sachkundiges Gremium aus dem Kultur- und Geistesleben einen Nachfolger bestimmen. Dem Rechtsstaat kommt dabei nur die Aufgabe zu, die Abläufe auf Rechtmäßigkeit zu überwachen.

Wir akzeptieren übergangsweise Vermögenssteuern, fordern jedoch, dass

die Vererbung von Vermögen in Millionen- und Milliardenhöhen deutlich progressiver besteuert wird;

Vermögen ohne Erben nicht teilweise Banken, sondern ausnahmslos dem Staat zufallen.


Zurück

Wege zu einer gerechteren Besteuerung

Wege zu einer gerechteren Besteuerung

Langfristig soll die Wirtschaft das Ziel der Bedarfsdeckung aus eigenem Antrieb verfolgen. Aufgeklärte Konsumenten wollen dabei zunehmend Naturschutz, Schonung von Rohstoff-vorkommen, kurz alle Aspekte der Nachhaltigkeit einbeziehen. Weitere Forschung, vor allem aber auch Bildung und breite Aufklärung benötigen jedoch Zeiträume von einigen Jahren.

Dem Staat kommt daher noch übergangsweise eine heute übliche Wirtschaftspolitik zu. Aufbauende und regenerative Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Natur und Geneseverfahren für Menschen werden daher für eine gewisse Zeit noch durch Steuererleichterungen oder Förderungen gestützt:

Einführung einer progressiven Vermögenssteuer für Private und Unternehmen mit einem begrenzten Freibetrag.

 

Im Ausland lebende ausländische Besitzer erhalten keinen Freibetrag.

 

Dies hätte eine schrittweise Rückholung der großen Besitztümer von den meist anonymen Finanzakteuren zur Folge.

 

Kleine und mittlere Unternehmen würden so gestärkt und besser positioniert werden. Dezentralisierung würde für alle interessant.

Große Besitztümer würden sich nicht mehr in wenigen Händen befinden, sondern auf viele Menschen und Organisationen überführt werden. Mieten und Pachten würden erwartungsgemäß günstiger.

Eine Transaktionssteuer drosselt auf den sich verselbstständigten Finanzmärkten die Transaktionsgeschwindigkeit und dämmt deren Beherrschung der Realwirtschaft ein. Die Vertreter der Mikro-Steuer-Initiative in der Schweiz haben ausgerechnet, dass schon bei 0,05 % Transaktionssteuer ca. 100 Milliarden Franken eingenommen werden, wenn die Transaktionen trotz der Steuer in gleicher Höhe getätigt werden würden.

Damit könnten dem Staat große finanziellen Spielräume eröffnet werden für eine Stärkung des Kultur-, Bildungs- und Umweltschutzsektors. Diese Aufgaben werden dann nach und nach in die Verantwortung des freien Kulturlebens überführt. 

Steuern auf Gehalt sowie Sozialabgaben der Arbeitenden bis zu Einkommen von z.B. € 70 000 sind drastisch zu reduzieren und schrittweise abzuschaffen, ausgenommen der Sozialversicherungsbeiträge.

Sozial- und umweltfreundlich hergestellte Produkte und besonders Dienstleistungen, die der Gesundheit förderlich sind, könnten preiswerter werden, wenn durch entsprechende Steuern für gegenteilig agierende Unternehmen und deren Produkte eine Umverteilung oder Steuerminderung erreichbar wäre. Auch diese Aufgabe wird langfristig durch Aufklärung und Bildung der Konsumenten ein Selbstverwaltungsziel der assoziativen Wirtschaft werden.

Eine gerechte Besteuerung von Unternehmen wird auch durch das auf europäischer Ebene diskutierte Lieferkettengesetz ermöglicht. Eine transparente Wertschöpfungskette (Lieferkette) ermöglicht zum einen den Kunden eine bewusste Kaufentscheidung, da sie positive und negative Einflüsse auf Mitmenschen und Umwelt (Mitwelt) durch das zu erwerbende Produkt bewerten können. Ebenfalls ermöglicht die Steuer dem Staat höhere Einnahmen für Produkte mit externalisierten finanziellen Effekten als Ausgleich der entstehenden Ökologiekosten. Externalisiert bedeutet: Produkte haben Auswirkungen auf Mitmenschen und Mitwelt, deren negative Folgen nicht vom Unternehmen getragen werden. Durch eine höhere Steuer gilt es, hier Preisgerechtigkeit im Sinne der Nachhaltigkeit zu schaffen.


Zurück

Gewinne übergangsweise anders versteuern

Gewinne übergangsweise anders versteuern

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben (s. Punkt Steuern), besonders im Kultur-, Bildungs- und Umweltbereich, benötigen Bund, Länder und vor allem auch viele Gemeinden heute mehr Geld.
Wir treten daher dafür ein, dass der Mangel in den genannten Bereichen reduziert wird, indem die Steuerlast gerechter verteilt wird. Die Praxis, gerade von Großunternehmen, die Gewinne in anderen Ländern mit niedrigeren Sätzen zu versteuern, schädigt das Allgemeinwohl und zerstört die Bereitschaft ehrlicherer Steuerbürger.

Eine von uns angestrebte assoziative Wirtschaftsstruktur wird nach und nach diese steuernde Aufgabe des heutigen Staates übernehmen und mittels gerechter Preise zu einer Blüte von Kultur und Bildung führen.

Dies soll unterbunden werden. Die Umsatzsteuerfreiheit für Devisengeschäfte und Transaktionshandel muss aufgehoben werden.


Zurück

Steuern

Steuern in der Sozialen Dreigliederung

Ein zukünftiger moderner Staat ist im obigen Sinne schlank und konzentriert sich auf seine Kernaufgaben. Es sind heute eine Vielzahl staatlicher Aufgaben in Bereiche gerutscht, die entweder die Wirtschaft oder das Geistesleben eigenverantwortlich wahrnehmen sollten. Das Ausmaß an teils nicht nachvollziehbaren Steuern (mehr als 20 Steuerarten) ist auf ein Minimum zu reduzieren. Zur Übergangszeit könnten Steuern als Anreiz für nachhaltigeres Wirtschaften dienen und so z. B. überflüssige Aufwendungen für Verpackung oder energieintensive Herstellungsverfahren ohne Recycling regulieren.

Warum zu viele Steuern ein Problem sind

Das heutige Steuersystem in Deutschland umfasst über 40 verschiedene Steuerarten – von der Einkommensteuer über die Grunderwerbsteuer bis zur Hundesteuer. Diese Komplexität hat mehrere Nachteile:

  • Hoher Verwaltungsaufwand für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst
  • Undurchsichtigkeit – niemand kann das Gesamtsystem überblicken und verstehen
  • Steuervermeidungsoptimierungen werden attraktiver, je komplexer das System ist
  • Viele Steuern haben ursprüngliche Zwecke verloren und existieren historisch weiter

Welche Steuern sind sinnvoll?

Im Sinne der Sozialen Dreigliederung sollten Steuern zwei Hauptzwecken dienen:

1. Finanzierung echter Staatsaufgaben: Rechtspflege, Polizei, Diplomatie, Infrastruktur im engeren Sinne. Alles, was der Staat im Kernbereich des Rechtslebens tut, muss finanziert werden – aber nicht durch eine unüberschaubare Anzahl von Steuern.

2. Lenkung unerwünschter wirtschaftlicher Aktivitäten: Steuern auf CO₂-Emissionen, nicht-recyclingfähige Verpackungen, energieintensive Prozesse ohne Alternative – solange diese Aktivitäten stattfinden, können Steuern als Lenkungsinstrument dienen und gleichzeitig den Haushalt entlasten.

Was in die Dreigliederungs-Logik passt

  • Bodenwertsteuer: Wertsteigerungen von Boden entstehen durch gesellschaftliche Leistung (Infrastruktur, Stadtentwicklung) – nicht durch den Eigentümer. Eine Bodensteuer, die diesen gesellschaftlichen Wert abschöpft, ist folgerichtig.
  • Finanztransaktionssteuer: Kurzfristige Spekulation auf Finanzmärkten schadet dem Gemeinwohl. Eine Transaktionssteuer (Tobin-Steuer) würde diese dämpfen.
  • Verbrauchssteuern auf Schädliches: CO₂-Steuer, Plastiksteuer, Energiesteuer auf fossile Quellen – Lenkungswirkung statt reine Einnahmenerzielung.

Was gehört nicht in den Staatshaushalt?

Bildung, Kulturförderung, Wissenschaft, Sozialversicherung – diese Bereiche werden heute staatlich finanziert und verwaltet, gehören aber in die Eigenverantwortung des Geisteslebens bzw. in assoziative Wirtschaftsstrukturen. Wenn diese Bereiche ausgelagert werden, braucht es auch weniger Steuereinnahmen.

Ein schlanker, auf sein Kernmandat fokussierter Staat kommt mit weniger Steuern aus – und kann trotzdem mehr Qualität im öffentlichen Leben ermöglichen.

Weiterführend: Armut und Reichtum · Grundsicherung · Boden, Rohstoffe, Gewässer · Allgemeinwohl dokumentieren

Privatisierung

Privatisierung

Die bisherige (Teil)-Privatisierung von ehemaligem Staatsunternehmens- oder Gemeindeeigentum – Bahn, Telekom, Wasserwerke, Krankenhäuser und anderen kommunalen Einrichtungen – blieb nicht ohne negative Folgen für die Bürger und das Allgemeinwesen. In dieser Weise darf es nicht weitergehen.

Es ist klar zu trennen zwischen der Infrastruktur – Schienen, Straßen, Leitungen, Grund und Boden – und dem Betrieb und der Dienstleistung der Versorgung für die Bürger. Preise und Verfügbarkeit dürfen nicht unter dem Diktat der Profitmaximierung verfallen. Die Infrastruktur darf nicht der Willkürlichkeit von Investoren oder eigennützig agierenden Unternehmen überlassen werden.

An dieser Stelle werden übergangsweise klare Grenzen für die Besitzverhältnisse und die damit verbundene Nutzung durch den Staat benötigt. Die Veränderung ist nur durch Gesetze zu regeln, welche die Allgemeinheit schützen und die Gleichberechtigung im Zugang zur Versorgung sicherstellen.

Die Bilanz der Privatisierungen in Deutschland

Die Privatisierung der Deutschen Bahn AG ab 1994, der Deutschen Telekom und Post sowie zahlreicher kommunaler Energieversorger, Krankenhäuser und Wasserwerke war begleitet von großen Versprechen: Effizienz, Innovation, günstigere Preise. Die Realität sieht heute anders aus.

Die Deutsche Bahn kämpft mit Pünktlichkeitsproblemen, Investitionsstaus und einer hoch verschuldeten Bilanz. Privatisierte Krankenhäuser stehen unter Druck, Gewinne zu erwirtschaften – auf Kosten von Personal, Patientenversorgung und lokaler Verfügbarkeit. In mehreren deutschen Städten haben Kommunen bereits die Wasserversorgung zurückgekauft, weil private Betreiber die Grundversorgung nicht zuverlässig sicherstellen konnten.

Infrastruktur ist kein Marktgut

Im Sinne der Sozialen Dreigliederung gehört Infrastruktur weder dem Staat noch dem Markt – sie gehört der Gemeinschaft. Schienen, Leitungen, Straßen, Datennetze: Diese Güter wurden durch die kollektive Leistung der Gesellschaft aufgebaut und dienen der Grundversorgung aller. Sie unterliegen damit dem Rechtsleben – der Sphäre, in der das Gleichheitsprinzip gilt.

Das bedeutet: Der Zugang zur Grundversorgung muss für alle gleich und bezahlbar sein, unabhängig davon, wo jemand wohnt oder wie viel er verdient. Gewinne aus dem Betrieb von Infrastruktur, die auf gesellschaftlichem Aufwand beruht, müssen der Gemeinschaft zugutekommen.

Was öffentlich bleiben muss

Aus Dreigliederungsperspektive sind folgende Bereiche nicht privatisierungsfähig:

  • Trinkwasserversorgung – Lebensgrundlage ohne Alternative
  • Schieneninfrastruktur – öffentliches Netz, auf dem Wettbewerb beim Betrieb möglich ist
  • Gesundheitsinfrastruktur – Krankenhäuser der Grundversorgung
  • Bildungseinrichtungen – staatliche Schulen und Hochschulen
  • Digitale Infrastruktur – Breitbandnetze als neue Grundversorgung

Der Betrieb dieser Einrichtungen kann von verschiedenen Trägern übernommen werden – staatlich, gemeinnützig, genossenschaftlich oder im Rahmen von Assoziationen. Entscheidend ist nicht die Trägerschaft, sondern das Prinzip: kein Diktat der Profitmaximierung bei Gütern des Allgemeinwohls.

Rekommunalisierung als Übergangslösung

In vielen deutschen Kommunen läuft der Prozess der Rekommunalisierung bereits: Energieversorgung, Wohnungsbau, öffentlicher Nahverkehr werden schrittweise zurück in öffentliche oder genossenschaftliche Hand gebracht. Das ist ein pragmatischer Übergangsschritt – auch wenn langfristig assoziative Modelle jenseits von Staat und Markt die treffenderen Antworten bieten.

Weiterführend: Grund und Boden, Rohstoffe, Gewässer · Unternehmen und Assoziationen · Kapital und Nutzungseigentum · Eigentum und Besitz