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Grund und Boden, Rohstoffe, Gewässer

Grund und Boden, Rohstoffe, Gewässer …

Auch der Boden, die gesamte Oberfläche der Erde, Gewässer, Meere, Luftraum, Rohstoffe, die gesamte Biosphäre und Natur sind nicht (ver-)käuflich oder vererbbar. Dies haben Urvölker wie die Hopi Indianer längst erkannt. Grund, Boden und die Natur sind Allgemeingüter.

Durch die Kapitalisierung von Grund und Boden entsteht gefesseltes oder gebundenes Vermögen – sozusagen ein weiterer Scheinwert wie das als Ware behandelte Vermögen. Das bedeutet nicht, dass wir Grund und Boden nicht einen betriebswirtschaftlichen Wert geben können. Die darauf angewendete Arbeit ist das Wertschaffende. Es besteht volkswirtschaftlich im Grunde kein Unterschied, ob wir Geld ausgeben, das einer willkürlichen Geldvermehrung entstammt, oder ob ich dem Grund und Boden Vermögenswert verleihe. In beiden Fällen erschaffen wir Scheinwerte. Diese sind nicht durch reale wirtschaftliche Tätigkeiten hinterlegt. Durch solcherlei Geldvermehrung werden die Preise nach oben getrieben. Das Vermögen sucht sich einen Ort wie den Boden, um sich dort zu manifestieren. Eine neue Bilanzierungsform wie die der Wertebilanz dokumentiert nur noch die Nutzung und den Erhalt, die Abnutzung dieses Vermögenswertes.

Im Gedanken des Erbbaupacht Vertrags kommt dieses Prinzip zum Ausdruck, – nur, dass es sich um ein verstecktes Eigentumsprinzip handelt. Der Eigentümer bleibt eben der Eigentümer. Der Spekulation mit Grund und Boden und den daraus überteuerten Immobilien und Mietkosten könnte so Einhalt geboten werden. Dienstleistungen rund um den Grund und Boden würde nicht wertmehrend sein. Sie sind als reine Ausgaben zu verbuchen. Preise für Grund und Boden steigen, wenn der Zins niedriger ist. Niedrige Zinsen haben ebenfalls zur Folge, dass eigentlich wertvollere Waren billiger hergestellt werden können.Grund und Boden bedarf einer sozial gerechten Nutzung und Pflege und darf nicht egoistischen Interessen anheimfallen. Kriminell erscheint uns der nur noch in Deutschland erlaubte Erwerb von Immobilien mit Bargeld: Dadurch fließt illegitim erworbenes Geld in Immobilien und befeuert deren Preise. Die Planungshoheit der Gemeinden für die Nutzung von Grundstücken schätzen wir als Instrument, Interessen der Bürger zu realisieren.
Wir fordern, dass Spekulation und private Profitmaximierung mit Immobilien verhindert wird:

Im Unterschied zum menschlich vermehrbaren, überwiegend beweglichen Eigentum ist Grund und Boden nicht durch den Menschen vermehrbar. Das Nutzungsrecht für den Boden folgt automatisch dem Eigentum bzw. dem Nutzungsrecht der darauf befindlichen Bebauungen, z.B. Betriebsstätten als Nutzungseigentum (siehe auch http://www.gemeingutBoden.ch). Das Rechtsleben überwacht den rechtmäßigen Übergang vom einen zum anderen Nutzer.

Mit Grund und Boden nicht spekulieren

Wertsteigerungen durch Erweiterungen der Nutzung müssen, wenn sie nicht unterbunden werden, dem Staat zufallen.

 

Der Erwerb von Grund und Boden mit Bargeld muss (weil er der Geldwäsche aus illegalen Geschäften dient) strikt verboten werden.

Grundstücke, die von Kommunen erschlossen und von Besitzern nicht entsprechend genutzt werden, müssen entsprechend hoch besteuert werden. So werden Anreize für die Besitzer geschaffen, damit sie nicht über Jahre brach liegen.

Das Erbbaurecht verschafft zwar im Übergang Linderung. Langfristig jedoch wird eine rechtliche Neufassung des Eigentums im Sinne eines Verantwortungs-, Treuhand- bzw. Nutzungseigentums notwendig sein. Dies hat zur Folge, dass grundlegend neue Rechtsbegriffe in allen Gesetzeswerken eingeführt werden müssen.

* Herrmannstorfer, U.: Scheinmarktwirtschaft, Kapitel: Die Unverkäuflichkeit von Grund und Boden


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Grundsicherung – Existenzminimum

Grundsicherung – Existenzminimum

Menschen und Bürger, die aus der Erwerbsarbeit herausgefallen sind oder derzeit keine Arbeitsleistungen erbringen können, benötigen finanzielle Unterstützung. Die Grundsicherung ist rechtlich zu gewährleisten, da sie ein Menschenrecht ist. Die finanzielle Absicherung dieser Unterstützungen ist durch die Wirtschaft, Unternehmen oder Assoziationen zu erbringen.

Was bedeutet Grundsicherung im Sinne der Sozialen Dreigliederung?

In der Sozialen Dreigliederung wird das Existenzminimum als Aufgabe des Rechtslebens verstanden – nicht als Almosen, sondern als verbrieftes Recht jedes Menschen. Jeder Mensch, unabhängig von seiner Arbeitsleistung, trägt zur gesellschaftlichen Gemeinschaft bei: durch Erziehung, Pflege von Angehörigen, ehrenamtliches Engagement oder schlicht dadurch, dass er lebt, lernt und konsumiert. Das Wirtschaftsleben wäre ohne die gesamte Gesellschaft als Konsumenten und als Träger von Kultur und Wissen nicht möglich.

Daraus folgt ein grundlegender Anspruch: Das Wirtschaftsleben ist verpflichtet, den Menschen, die ihm den Boden bereiten, ein würdiges Existenzminimum zu sichern. Diese Verpflichtung ist nicht freiwillig, sondern rechtlich verankert – ein Ausdruck des Gleichheitsprinzips, das die Soziale Dreigliederung dem Rechtsleben zuweist.

Würde statt Bürokratie

Das heutige System der Grundsicherung – in Deutschland als Bürgergeld bekannt, zuvor als Hartz IV – zeigt, wie eine gut gemeinte Absicherung zur Entwürdigung werden kann. Endlose Formulare, Auflagen, Sanktionen und der permanente Nachweis der Hilfebedürftigkeit erzeugen Stress, Scham und Abhängigkeit. Ein System, das Menschenrechte verwirklicht, darf nicht gleichzeitig Menschenwürde beschädigen.

Im Sinne der Sozialen Dreigliederung liegt die Lösung in einer klaren Trennung der Verantwortlichkeiten: Das Rechtsleben legt das Existenzminimum fest und stellt die Finanzierung sicher. Das Wirtschaftsleben stellt die Mittel bereit. Das Geistesleben schafft die kulturellen und sozialen Rahmenbedingungen, in denen Menschen Sinn und Würde auch außerhalb der Erwerbsarbeit finden können.

Unterschied zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Die Grundsicherung im Sinne der Dreigliederung unterscheidet sich vom bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) in einem wichtigen Punkt: Sie ist bedarfsorientiert und zielt auf diejenigen, die sich vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst versorgen können – sei es durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit oder familiäre Pflichten. Sie ist kein pauschales Einkommen für alle, sondern ein gezieltes Sicherheitsnetz, das Würde statt Bürokratie garantiert.

Gleichwohl ist eine schrittweise Entkopplung von Einkommen und Erwerbsarbeit aus Dreigliederungsperspektive denkbar: damit Menschen freiere Entscheidungen über ihre Lebensgestaltung treffen können, ohne in existenzieller Not zu sein.

Finanzierung durch das Wirtschaftsleben

Die Finanzierung der Grundsicherung ist Aufgabe der Wirtschaft, nicht des Staates im engeren Sinne. Unternehmen und wirtschaftliche Körperschaften tragen durch Steuern, Abgaben oder direkte Beiträge zur Gemeinschaft bei. Wer wirtschaftliche Wertschöpfung betreibt, tut dies immer auf dem Boden gesellschaftlicher Leistungen: Infrastruktur, Bildung, öffentliche Sicherheit, kulturelle Stabilität. Die Rückspeisung in die Gesellschaft – auch durch die Finanzierung des Existenzminimums – ist keine Last, sondern die Bedingung der Möglichkeit von Wirtschaft überhaupt.

Konkrete Schritte

  • Vereinfachung des Antragsverfahrens auf wenige Grundvoraussetzungen
  • Abschaffung von Sanktionen als Druckmittel gegen Bedürftige
  • Berechnung des Existenzminimums an realen Lebenshaltungskosten, nicht an statistischen Mittelwerten
  • Verbindung mit lokalen Unterstützungsangeboten – freiwillig, nicht verpflichtend
  • Transparente Veröffentlichung der Berechnungsgrundlagen durch die Organe des Rechtslebens

Eine Gesellschaft, die Menschen im Elend lässt, wenn das Wirtschaftsleben durchaus die Mittel hätte, ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen, verliert ihren inneren Zusammenhalt. Armut ist kein individuelles Versagen – sie ist ein Systemversagen. Die Soziale Dreigliederung bietet das konzeptionelle Gerüst, um dieses Systemversagen nicht mit Symptombehandlung zu überdecken, sondern strukturell zu beheben.

Weiterführend: Arbeit und Einkommen · Armut und Reichtum · Wirtschaftswandel beginnen · Stiftung für Arbeit

Kunstwerke vor Kapitalisierung schützen

Kunstwerke vor Kapitalisierung schützen

Künstler schaffen und erhalten Einkommen
Bildwerke von van Gogh oder Monet erzielen bei Auktionen Rekordpreise in Millionenhöhe. Die Frage stellt sich, ob das gerechtfertigt ist. Künstler schaffen Kunstwerke, manchmal auch Meisterwerke. In der Regel ernten sie erst nach dem Tod den Ruhm. Ihre Kunstwerke werden, vor allem nach ihrem Tode, zur Kapitalanlage; die Erlöse aus Handel und Verkauf landen derzeit in den Geldbörsen der Verkäufer. Kunst sollte als Allgemeingut angesehen, nicht wie eine Art Ware behandelt werden. Natürlich können Künstler zu Lebzeiten ihre Kunstwerke verkaufen und so Einkommen erzielen von Käufern, Stiftungen oder Museen.

Um Künstler an der Wertschätzung, die ihre Werke oft erst im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten erfahren, teilhaben zu lassen, erhalten sie bei einem Verkauf ihrer Werke jeweils die Hälfte des Verkaufserlöses. Werden Werke verstorbener Künstler verkauft, so spenden die Verkäufer die Hälfte des Verkaufserlöses in eine Stiftung, welche die Ausbildung und die Arbeit von anderen Künstlern fördert.


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Eigentum und Besitz

Eigentum und Besitz

Jedes Eigentumsrecht steht in einem Spannungsfeld zwischen Einzel- und Allgemeinwohlinteresse. Im westlichen Liberalismus hat das römisch-rechtliche Privateigentum zu einer starken Betonung der Einzelinteressen geführt. Das System des sozialistischen Staatseigentums war historisch gesehen nicht erfolgreich.

In einer Übergangszeit verfallen alle Rechte an geistigem Eigentum nach spätestens 30 Jahren. Diese Werke werden dann Allgemeingut. Langfristig gibt es keinen Patentschutz im herkömmlichen Sinne mehr. Erfindungen mögen der Allgemeinheit dienen. Alle persönlichen Fähigkeiten, die bei umfassender Betrachtung gesamtgesellschaftlich ermöglicht wurden, fließen so als Früchte wieder in die Gesellschaft zurück.

Ziel eines neuen Eigentumsrechts sollte es sein, die Fähigkeiten der Menschen und die Produktionsmittel so zusammenzubringen, dass die natürliche Zusammengehörigkeit zwischen beiden, insbesondere die freie Einzelinitiative und das Verantwortungsgefühl, erhalten bleiben. Nach einem Überleitungsprozess tritt ein vorübergehendes Nutzungsrecht an die Stelle des bisherigen Eigentums.

Privates Eigentum sollte jeder Mensch auch in Zukunft für sein engeres, nicht berufliches Lebensumfeld haben. Dies kann gekauft, verkauft und bedingt vererbt werden. Der Übergang zum produktiven Nutzungseigentum, also zu allem für berufliche, produktive Zwecke verwendeten Eigentum, ist fließend.

Zwei Arten von Eigentum

Die Soziale Dreigliederung unterscheidet grundlegend zwischen zwei Eigentumsformen:

  • Persönliches Eigentum: Das Haus, in dem man wohnt; die Möbel, die man nutzt; die Bücher, die man liest. Dieses Eigentum dient dem individuellen Leben und verbleibt vollständig beim Einzelnen.
  • Produktives Nutzungseigentum: Fabrikgebäude, Maschinen, Acker, Computersysteme – alles, was für wirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird. Dieses Eigentum hat immer eine gesellschaftliche Dimension, da es durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen erst möglich wird.

Das Nutzungseigentum wird an diejenigen übertragen, die es am besten verwalten können – die Menschen, die damit arbeiten, die nötige Fachkenntnis besitzen und Verantwortung übernehmen. Dieses Prinzip entspricht dem, was in modernen Unternehmensformen wie Genossenschaften, Stiftungsunternehmen oder Verantwortungseigentum bereits verwirklicht wird.

Das Ende des herkömmlichen Privateigentums an Produktionsmitteln

Was als wirtschaftliche Eigeninitiative eines Unternehmers begann, wird zur Konzernstruktur mit anonymen Anteilseignern – die keinen persönlichen Beitrag zur Wertschöpfung leisten, aber Entscheidungsrechte besitzen. Dieses System erzeugt Fehlanreize: Renditeerwartungen von Investoren dominieren über die Interessen von Mitarbeitern, Kunden und Gemeinschaft.

Das Nutzungseigentum löst dieses Problem: Es überträgt das Recht an einem Produktionsmittel auf diejenigen, die es aktiv nutzen und verantworten – auf Zeit und mit Rechenschaftspflicht gegenüber der Allgemeinheit.

Geistiges Eigentum und die Patentfrage

Geistiges Eigentum – Patente, Urheberrechte, Marken – ist in der modernen Wirtschaft zu einer zentralen Machtressource geworden. Pharmaunternehmen blockieren lebensrettende Medikamente durch Patentmonopole. Technologiekonzerne sichern sich durch Patentportfolios Marktdominanz, nicht durch Innovation. Das derzeitige System schützt nicht den Erfinder, sondern den Konzern.

Der Dreigliederungs-Vorschlag: Geistiges Eigentum steht dem Schöpfer zu – für eine begrenzte Zeit. Danach wird es zum Gemeingut. Damit kehren die Früchte der gesellschaftlich ermöglichten Kreativität dorthin zurück, wo sie entstanden sind: in die Gesellschaft.

Weiterführend: Kapital und Nutzungseigentum · Verantwortungseigentum ermöglichen · Privatisierung · Kunstwerke vor Kapitalisierung schützen

Arbeit neu Denken und leben

Arbeit neu denken – von der Ware zur Gemeinschaft

Die Bezahlung und damit die Käuflichkeit menschlicher Arbeit stellt heute einen Rest des alten Sklaventums dar. Menschen, die für einen Lebensunterhalt kämpfen müssen, können ihre Arbeit häufig nicht für das einsetzen, wofür sie eigentlich befähigt sind. Auf dem Arbeitsmarkt kämpfen auch die Arbeitnehmer für höhere Löhne und die Arbeitgeber für niedrigere. Diese Spannung ist unnötig und schadet dem Ganzen.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind so einzurichten, dass jeder eine der Arbeitsleistung entsprechende Entlohnung erhält, die es ihm ermöglicht, nicht nur sich selbst zu versorgen, sondern auch an allen kulturellen Gütern und Errungenschaften der Gesellschaft teilzunehmen. Jeder Mensch soll eine Maximalarbeitszeit nicht überschreiten müssen. Das Verhältnis von Höchst- zu Mindestlohn sollte im Verhältnis 1:10 nicht überschreiten.

Historischer Hintergrund

Die Idee der menschlichen Arbeit als handelbare Ware ist historisch jung und zutiefst problematisch. Erst im Industriezeitalter wurde Arbeitskraft vollständig kommerzialisiert – davor gab es Zünfte, Gilden, Gemeindewirtschaften und andere Formen der Arbeitsorganisation, die den Menschen als Ganzes in den Blick nahmen, nicht nur seine Produktivität.

Karl Polanyi beschrieb in „The Great Transformation“ (1944) treffend: Arbeit, Boden und Geld sind Scheinwaren – sie wurden durch historische Prozesse zu Waren gemacht, obwohl sie es von Natur aus nicht sind. Arbeit ist menschliche Tätigkeit und Lebensäußerung – kein Produkt.

Was es bedeutet, Arbeit neu zu denken

Arbeit neu zu denken bedeutet:

  • Entkopplung von Arbeit und Überleben: Ein Grundeinkommen oder bedarfsorientiertes Grundsicherungssystem gibt Menschen die Freiheit, zu wählen, wie und wo sie ihre Arbeitskraft einsetzen
  • Partnerschaft statt Arbeitgeber-Arbeitnehmer: Menschen arbeiten zusammen, nicht füreinander – mit geteilter Verantwortung, geteiltem Wissen, geteiltem Gewinn
  • Faire Einkommensverhältnisse: Das Verhältnis von Höchst- zu Mindestverdienst in einem Unternehmen sollte 10:1 nicht übersteigen
  • Maximalarbeitszeiten: Überarbeitung schadet Einzelnen und der Gesellschaft – gerechte Verteilung von Arbeit bedeutet auch, Arbeit zu verteilen

Modelle für eine andere Arbeitswelt

Es gibt bereits Unternehmen und Organisationen, die beweisen, dass es anders geht:

  • Mitarbeitereigentum (ESOPs): In den USA besitzen Millionen Mitarbeitende Anteile ihrer Unternehmen – mit nachweislich höherer Produktivität und Zufriedenheit
  • Genossenschaften: Mondragon in Spanien beschäftigt 80.000 Menschen in einer Genossenschaftsstruktur mit begrenzter Lohnspreizung
  • Holokratie und Soziokratie: Organisationsmodelle, die Hierarchien durch Kreise und Rollen ersetzen
  • 4-Tage-Woche: Studien aus Großbritannien, Island und Japan zeigen: Weniger Arbeitszeit führt zu gleicher oder höherer Produktivität

Die Transformation der Arbeit ist nicht nur wirtschaftlich – sie ist eine kulturelle Frage. Sie beginnt damit, wie wir über Arbeit denken, reden und leben.

Weiterführend: Arbeit und Einkommen · Grundsicherung · Stiftung für Arbeit · Eigentum und Besitz

Rechte wurden zu Scheinwaren

Rechte wurden zu Scheinwaren

Nach heutigem ökonomischem Verständnis und Handeln haben die Produktionsfaktoren Arbeit – Boden – Kapital ebenso einen Preis wie die Waren selbst. Sie sind jedoch nur scheinbar Wirtschaftsobjekte, denn sie bestimmen das Wirtschaftsgeschehen. Durch historisch liberale und neoliberale Ideen hat sich die scheinbare Käuflichkeit dieser Rechte entwickelt, auch als Kommodifizierung („Ware-Werden“) bezeichnet.

Weshalb stellen die Produktionsfaktoren keine käuflichen Rechte dar?

1. Arbeit: Der Unternehmer kauft keine Arbeit, sondern bezahlt – versteckt in hoch arbeitsteiligen Prozessen – die Produkte der Mitarbeitenden.

2. Boden: Der Eigentümer einer Landfläche kauft mit Zahlung einer Geldsumme nicht den Boden, sondern das Recht, andere von der Nutzung des Bodens auszuschließen bzw. ihn selbst zu nutzen.

3. Kapital: Der Erwerb von Geld- und Sachkapital (Unternehmen, Maschinen) muss in Zukunft mehr als ein Recht verstanden werden. Das steht den Menschen natürlicherweise zu, solange sie die Fähigkeiten haben, diese Mittel sinnvoll für andere einzusetzen. Die Nutzung von Kapital zur bloßen Gewinnmaximierung wie die „feindliche“ Übernahme von Unternehmen gleicht modernem Raubrittertum.

Mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen (s. nachfolgende Punkte Arbeit, Eigentum, Boden, Kapital) wird das Ziel wahrer Preise innerhalb des Wirtschaftslebens erst möglich.

Die drei Faktoren Arbeit, Boden und Kapital sind von dem „Ware werden“ zu befreien.

 


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Neuordnung der Rechtsverhältnisse

Neuordnung des Rechts nach
der Natur der Rechtsverhältnisse

1. Öffentliches Recht ist das Recht, das sich auf die Sicherheit und Gleichheit aller Menschen bezieht, wie das Verfassungsrecht, Straftatbestände, Steuerrecht, Arbeitsrecht.

2. Strafrecht ist das, was geltendes Recht ist gegenüber einer Rechtsverletzung, also die Rechtsfolge. Dieser Teil des Rechtes wird dem Kultur- und Geistesleben als Aufgabe zugewiesen und überwiegend Richterrecht sein. Allein die Feststellung der Straftatbestände soll weiterhin demokratische Aufgabe des Staates sein, wobei bestimmte Tatbestände wie die Todesstrafe nur mit qualifizierten Mehrheiten eingeführt bzw. verändert werden dürfen.

3. Privatrecht ist Recht gegenüber dem, was eben private Verhältnisse der Menschen sind, wie das Vertragsrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Handelsrecht. Auch dieses Rechtsgebiet wird Aufgabe des Geisteslebens werden. Richter zu Punkt 2 und 3 werden vom Kultur- und Geistesleben bestellt. Ihre Amtszeit ist auf 5-10 Jahre begrenzt. Danach endet ihre Amtszeit automatisch.

Jede und jeder Staatsangehörige hat für den Fall eines Strafprozesses das Recht, sich aus dem Kreis der amtierenden Richter einen Richter für seinen Prozess auszuwählen. Dies dient der größeren Vertrauensbildung zu Richtern bei Menschen z.B. mit Migrationshintergrund oder sonstigen kulturell-geistig bedingten Besonderheiten (z.B. Sprache, Religion).

Bei privatrechtlichen Rechtsfragen sollten Richter als Menschen aus der Praxis urteilen. Ähnlich wie im angelsächsischen Raum wird Privat- und Strafrecht weitgehend „entstaatlicht“. Es wird nach einer Übergangsphase überwiegend zu Richterrecht werden.

Die Judikative erfährt damit gegenüber der abstrakteren parlamentarischen Rechtsetzung eine Verstärkung.


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Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

Klare Aufgabengliederung baut Lobbyismus ab

Lobbyismus bezeichnet den Versuch, politische Entscheidungen im Sinne besonderer Interessen zu beeinflussen – meist durch die Wirtschaft. Dabei versuchen große Unternehmen oder Verbände ganzer Wirtschaftsbranchen ihre Interessen bei der Gesetzgebung bzw. in der ministeriellen Ausführung unterzubringen.

Das freie Mandat der Abgeordneten im Parlament wird also nicht allein durch die Partei- bzw. Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Auch die Teilinteressen der Wirtschaft gewinnen in der Parlamentsarbeit immer größeren Raum.

Erst die konsequente Gliederung in Rechtssystem und Wirtschaftssystem wird dazu führen, dass die Organe der Legislative sich allein mit Fragen befassen, die jeder Mensch beurteilen kann. Daher dürfen keine Fragen, die besonderen Fach- und Sachverstand und berufliche Erfahrung benötigen, in der Rechtssphäre entschieden werden.

Mit diesem Grundsatz wird dem heutigen, wachsenden Wirtschaftslobbyismus seine Grundlage entzogen. Er muss sich folgerichtig mit seinen ggf. berechtigten Anliegen an die Organe des Wirtschaftslebens wenden. Inzwischen wird vom Lobbyismus als der 5. Gewalt im Staat gesprochen. Wie bei den Medien als 4. Gewalt wird auch beim Lobbyismus deutlich, dass eine Weiterentwicklung der Gewaltenteilung über den engen Bereich des Rechtssystems hinaus notwendig ist.

Warum Lobbyismus entsteht

Lobbyismus ist kein moralisches Problem – er ist ein Strukturproblem. Er entsteht, weil Entscheidungen, die das Wirtschaftsleben betreffen, im Rechtsleben getroffen werden. Wenn der Bundestag über Zulassungsbedingungen für Chemikalien, Subventionen für Industrien oder Tarifregelungen abstimmt, ist es naheliegend, dass wirtschaftlich Betroffene auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen wollen.

Das Problem ist nicht der Wunsch nach Einfluss – das ist legitim. Das Problem ist der Ort: im Parlament, also dort, wo das Allgemeinwohl vertreten sein soll, nicht wirtschaftliche Sonderinteressen.

Das Ausmaß des Problems

Mehr als 5.000 registrierte Lobbyisten sind in Berlin akkreditiert – das sind mehr als Bundestagsabgeordnete. Ehemalige Ministerinnen und Minister wechseln in gut dotierte Positionen von Konzernen, die sie zuvor als Aufseher hatten. Gesetzentwürfe werden in Ministerialbüros von Unternehmensanwälten vorformuliert. Diese Vorgänge sind dokumentiert und werden regelmäßig in journalistischen Recherchen beschrieben.

Die Dreigliederung als strukturelle Lösung

Die Soziale Dreigliederung löst das Lobbying-Problem nicht durch Verbote allein, sondern durch eine strukturelle Trennung der Sphären. Wirtschaftliche Fachfragen werden in Organen des Wirtschaftslebens verhandelt – in Assoziationen, Branchenräten, wirtschaftlichen Selbstverwaltungsgremien. Das Parlament des Rechtslebens befasst sich dann ausschließlich mit Fragen, die jeden Bürger gleich angehen: Grund- und Menschenrechte, öffentliche Sicherheit, Gleichheit vor dem Gesetz.

Hier hat Wirtschaftslobbyismus strukturell keinen Platz, weil Wirtschaftsfragen strukturell woanders entschieden werden.

Ein erster Schritt: das Lobbyregister

Als Übergangslösung ist ein verpflichtendes, transparentes Lobbyregister ein sinnvoller Schritt. Deutschland hat 2021 ein Lobbyregister eingeführt – allerdings mit Lücken: Anwaltskanzleien sind ausgenommen, informelle Treffen werden nicht erfasst. Ein vollständiges Register mit Offenlegungspflicht für alle Gesprächspartner, Inhalte und Auftraggeber wäre ein wichtiger Fortschritt – auch wenn es die strukturelle Trennung nicht ersetzt.

Weiterführend: Gewaltenteilung · Politische Willensbildung · Unternehmen und Assoziationen · Parteien-Demokratie verwandeln

Weniger Abgeordnete im Bundestag

Weniger Abgeordnete im Bundestag

Derzeit sind 709 Mitglieder im Bundestag (MdB). Die hohe Zahl resultiert vor allem aus Überhangmandaten. Regulär sind 598 für den Bundestag vorgesehen. 111 sind ausgleichende Überhangmandate. Die Reduzierung hat Vorbild-Charakter, so dass die Länderparlamente ebenfalls nach Reduzierung streben werden. Die Einsparung in 3-stelliger Millionenhöhe kann in Grundlagenforschung und Bildung investiert werden.

Der Bundestag hat 598 Sitze. Nach der letzten Wahl im Sept. 2017 ergaben sich 111 Überhang- und Ausgleichsmandate und eine Gesamtgröße von nunmehr 709 Sitzen. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, was Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich zieht.

Die Ausgleichsmandate sind die Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus 2013 und dienen der Wahrung der Relationen der Parteisitze im Parlament nach der Verhältniswahl.

Der Bundestag konnte sich 2020 nicht einigen, eine Änderung des Wahlrechts vorzunehmen. Da die Fristen für die nächste Wahl 2021 bereits verstrichen sind, bleibt diese Situation bei der nächsten Wahl bestehen; darüber hinaus könnte wegen Veränderungen der Wahlkreise (Bevölkerungszuwachs etc.) die Zahl der Mitglieder auf über 800 Abgeordnete anwachsen.[1]

[1]https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-bundeswahlgesetz-703950

Bundestag und Bundesrat mögen beschließen, dass die derzeitige Größe von 598 Sitzen begrenzt und nach einer Aufgabenreduzierung auf z.B. 300 Sitze festgesetzt wird.

Weiterhin soll der Bundestag einen Entwurf für eine Wahlrechtsänderung für das geltende Prinzip der personalisierten Verhältniswahl ausarbeiten, so dass die Direktwahl gestärkt und die Verhältniswahl geschwächt wird. Wahlkreissieger sollen danach auf jeden Fall in den Bundestag eingehen, dafür werden den Parteien keine Überhangmandate mehr zugestanden (womit auch die Ausgleichsmandate entfallen).

Zukünftige Abgeordnete können mehrjährige praktische Fachkompetenzen nachweisen.

 

Zweitstimmen verlieren damit an Bedeutung, weil sich die Relationen der Zweitstimmen für eine Partei und die der Sitze dieser Parteien im Bundestag damit nicht mehr automatisch ergeben.

Auch das Gutachter- und Ausschusswesen wird in starkem Maße zu vermindern sein. Spezielle Fragen aus dem Kultur- und Bildungswesen und der heutigen Wirtschaftspolitik können in die Selbstverwaltung der entsprechenden Gebiete (Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben) übergeleitet werden. Externer Sachverstand wird in vermindertem Maße innerhalb des Parlamentes als auch bei Volksentscheiden hinzuzuziehen sein, wie bei Fragen der Vermögensverteilung und Besteuerung, Grundsicherung oder beim Gesundheitsschutz.

Langfristig soll die Macht der Parteien, die sich ja auch in der Priorität der Verhältniswahl ausdrückt, geschwächt und das freie Mandat gestärkt werden. Immer mehr werden dann auch allgemeinwohlorientierte Politiker über die Direktwahl in den Bundestag einziehen.

Dreh- und Angelpunkt zukünftiger Parlamentsarbeit sollte das (nur dem eigenen Gewissen unterworfene) freie Mandat sein, wodurch einer Sachpolitik Priorität verliehen wird. Die Parteien sollten übergangsweise weniger, langfristig überhaupt keine Macht mehr im Parlament haben. Folgerichtig sollte die Direktwahl gegenüber der Verhältniswahl übergangsweise Stärkung erfahren, langfristig alleiniges Prinzip werden.

Beteiligen Sie sich an der Forderung einer Aufgabenverschlankung und damit begründbarer Verkleinerung des Bundestags.


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Demokratie

Demokratie

Sie ist die zeitgemäße Art und Weise, wie mündige Menschen durch Mehrheitsentscheidungen direkt durch Volksentscheide oder indirekt durch Vertreter Rechtsvorschriften vereinbaren. Dabei wird das Gleichheitsprinzip verwirklicht (Stimmengleichheit, Gleichheit vor dem Gesetz). Diese menschliche Ebene der Gleichheit ist vielen bereits bewusst, wenn auch in wenigen Ländern zufriedenstellend verwirklicht.

Wir sollten nun auch auf der sachbezogenen Ebene der Gleichheit einen Anfang wagen: Die Menschen dürfen nur über Aspekte ihres Zusammenlebens abstimmen, die alle gleichermaßen betreffen und beurteilen können. Damit sind Sachverhalte gemeint, bei denen weder Berufserfahrung noch spezielle Fähigkeiten notwendig sind (wie im Kultur- und Geistesleben bzw. Wirtschaftsleben).

Hieraus ergeben sich als langfristiges Ziel die Staatsaufgaben: Das Rechtsleben regelt allein die Grund- und Menschenrechte und den inneren und äußeren Schutz der Staatsangehörigen. Der heute „all-zuständige“ Staat wird daher viele Aufgaben an die zwei anderen Teil- bzw. Subsysteme überleiten; er selbst wird in Zukunft in einen Minimalstaat überführt.

Dies erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung der anderen Teilsysteme in ihren Grundfunktionen, um nicht gegenteilige oder ungewollte Effekte auszulösen. So ist von einer Überführung bisherigen Staatsaufgaben in das jetzige Wirtschaftssystem, also von einer weiteren Privatisierung der Infrastruktur (Straßen, Schienenwege, Wasser- und Stromnetze, …) abzusehen.

Da sich viele Unternehmen überwiegend auf die Gewinnmaximierung und damit auf den kurzfristigen Unternehmenserfolg ausrichten, werden langfristige Investitionen unterbewertet. Damit drohen diese nicht umgesetzt zu werden. Die bestehenden Infrastruktureinrichtungen werden folglich abgenutzt, ohne die notwendigen Erneuerungsinvestitionen zu tätigen. Letztendlich werden solche Investitionen gerne auf den Staat übertragen, der dann auf Kosten des Staatshaushaltes oder der Gesellschaft den Investitionsstau beheben muss.

Prominente Beispiele für eine nicht nachhaltige Privatisierung sind das Schienennetz in Großbritannien in den 90er Jahren sowie der Einsturz der privat betriebenen Morandi-Brücke in Genua im Jahr 2018. Erst durch die Einführung einer Wirtschaftsordnung, die Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt, kann der Staat vom Betrieb der Infrastruktureinrichtungen entlastet werden.

Dadurch wird deutlich, dass die Ideen der Dreigliederung bewegliches Denken und Handeln erfordern. Ziel ist es, alle drei Teilsysteme im Gleichgewicht nach und nach aufzubauen, ohne die Kontinuität der Wirtschaft zu beeinträchtigen oder ein staatliches Chaos zu bewirken – ein Balanceakt mit fließenden Übergängen und ohne abrupte Veränderungen innerhalb der Teilsysteme, der stets das Ganze im Auge behält.

Unterstützen Sie aufklärende Prozesse zur Verschlankung des Staates und zur Weiterentwicklung 

der Demokratie und Verfassung.


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